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Warnwestenpflicht im Auto

23 April, 2013

Für die Einführung einer Warnwestenpflicht hat sich jetzt die Verkehrsminister-Konferenz des Bundesrates aus-

gesprochen.
Die grellorangen, roten oder gelben Westen tragen entscheidend dazu bei, dass Fahrer und Mitfahrer nach Pannen oder Unfällen für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar sind. So beträgt bei Dämmerlicht die Entfernung, aus der Fußgänger ohne Weste erkennbar sind etwa 80 Meter, mit Weste steigt der Wert auf circa 150 Meter.

Damit sie im Pannenfall griffbereit ist, rät der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe dazu, die Warnwesten im Innenraum des Kraftfahrzeugs zu deponieren. ts/mid

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