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Werkstattbrand: Keinen Ersatz für Auto-Fixkosten

16 April, 2013

Was bekommt man bei einem Werkstattbrand erstattet? Wird ein Fahrzeug in der Werkstatt beschädigt, erhält der Autobesitzer

Schadenersatz. Nur die Leasingkosten muss er selber tragen. Handelt es sich um ein gewerblich genutzten Lkw mit Fahrer, erhält der Spediteur zudem keinen Ersatz für die Lohnkosten des Angestellten. So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ: 4 U 201/11) laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entschieden.
Im vorliegenden Fall war in einer Reparatur-Werkstatt ein haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug eines Unternehmens in Brand geraten. Dadurch wurde ein weiterer Lkw einer Spedition beschädigt. Der Halter dieses Lkw forderte von dem Unternehmen die Instandsetzung seines Fahrzeugs. Darüber hinaus verlangte der Fuhrunternehmer für die Dauer der Reparatur die Erstattung der Leasingraten für den Lkw und die Übernahme der Lohnkosten für den angestellten Fahrer. Die Klage des Spediteurs blieb ohne Erfolg. Die laufenden Kosten des Spediteurs gehörten nicht zum Schaden, so die Richter, weil das in Brand geratene Fahrzeug nicht in Betrieb gewesen war. Damit sei keine sogenannte "Gefährdungshaftung" eingetreten. Der Geschädigte erhielt nur den allgemeinen Schadenersatz, der lediglich die Reparatur am Lkw abdeckt. map/mid

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