Aktuelle Auto News
 



Neue StVO 2013 - Experte: Das Ergebnis ist schlechtes Deutsch

11 April, 2013

Die seit dem 1. April 2013 geltende, umformulierte Straßenverkehrsordnung, kurz StVO ist noch schwerer verständlich als sie es ohnehin schon war.

Das ist die Meinung des Sprachexperten Wolf Schneider, Honorarprofessor für Linguistik und Träger des Medienpreises für Sprachkultur der Gesellschaft für deutsche Sprache. „Die geschlechtsneutrale Umformulierung ist unnötig, weil bei den 1,3 Millionen Einwohnern von München die Einwohnerinnen selbstverständlich auch heute immer dabei sind – und weil auf die Herstellung von Geschlechterneutralität 98 Prozent der Deutschen absolut nicht gewartet haben“, sagt Schneider gegenüber Auto Bild Heft 15). Schon vorher sei die StVO voller sprachlicher Probleme gewesen. „‚Wechsellichtzeichen‘ und ‚Begrenzungsleuchte‘ statt Ampel und Standlicht: Das ist bürgerfeindlicher, sprachverhunzender Bürokratenjargon.“
Dem schwer verständlichen Juristendeutsch zwang die neue Reform zahlreiche weitere, höchst umständliche Floskeln auf. Der maskuline „Fußgänger“ wurde umgewandelt in den geschlechtsneutralen Ausdruck „Wer zu Fuß geht“, der Radfahrer ist seit dem 1. April 2013 der oder die „Rad Fahrende“.
Bei der Formulierung der Gesetzestexte orientieren sich die Verfasser am sogenannten Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Es empfiehlt, unter anderem, mit „kreativen Umschreibungen“ den Mann aus den Paragrafen zu verbannen. Allerdings heißt es in dem Handbuch auch: die sprachliche Gleichbehandlung dürfe „nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen“. Außerdem, so der Leitfaden, solle die gewählte Formulierung „nicht zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen“. Darauf haben die Verfasser der Reform offenbar keine Rücksicht genommen. Quelle: Auto Bild Klaus Papp – Communication Consultants GmbH

Hier finden Sie weitere Berichte zum Thema neue StVO, Bußgeld, Punkte und Fahrverbote:
Bussgelder auf einen Blick
Punktekatalog Flensburg
Autorecht 2013

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights