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Wartungs- und Inspektionskosten: Wer Pech hat, bezahlt das Doppelte

26 Februar, 2013

Mal günstig, mal teuer - Was ist der Grund für die großen Unterschiede bei den Wartungs- und Inspektionskosten? Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs vergleicht jeder die Preise und setzt sie ins Verhältnis zu dem, was er dafür bekommt. Doch nur ganz wenige Käufer beschäftigen sich auch mit der Höhe der langfristigen Kosten wie zum Beispiel die regelmäßige Wartung und Inspektion des Autos. Welche Differenzen es dabei in der Kompaktklasse gibt, ermittelte jetzt die Auto Bild.

Danach reicht die Preisspanne von knapp 1.000 Euro in sieben Jahren bis hin zur nahezu doppelten Summe. Besonders teuer ist der regelmäßig Check etwa beim Mercedes A 180; innerhalb von sieben Jahren werden 1.872 Euro fällig. Aber auch jenseits der Premiummarken kommen hohe Summen zusammen, etwa 1.728 Euro beim Fiat Bravo 1.4 16V oder 1.656 Euro beim Hyundai i30 1.4.

Dass es auch anders geht, zeigt der Citroen C4 Vti 95 mit gerade einmal 936 Euro. Der gleiche Betrag wird für den Honda Civic 1.4 fällig. Konkurrenzlos günstig ist in Sachen Wartung ist Kia; für den Ceed 1.4 übernimmt der Hersteller sieben Jahre lang alle Kosten (bis 105.000 Kilometer Fahrleistung). Das gilt allerdings nur im Rahmen einer Sonderaktion für Neuwagen, die bis zum 31. März gekauft werden.

Der Grund für die großen Unterschiede liegt zum einen an unterschiedlichen Berechnungssätzen der Hersteller, andererseits an unterschiedlichen Service-Intervallen. Viele Hersteller empfehlen die Inspektion jeweils nach zwei Jahren oder 30.000 gefahrenen Kilometern. Andere Fahrzeuge müssen schon nach 20.000 oder 15.000 Kilometern zur Inspektion. Ein neuer Zahnriemen kann je nach Modell nach 90.000 Kilometern fällig sein, manchmal sogar erst nach 180.000 Kilometern. Genaue Angaben finden sich in der Betriebsanleitung oder im Serviceheft der jeweiligen Autos.

Wer seine Autokosten senken will, sollte nicht an der Wartung sparen. In der Regel verfällt die Neuwagengarantie, wenn sich der Fahrer nicht an die vorgeschriebenen Intervalle hält. Will man sparen, kann sich jedoch der Wechsel vom Vertragshändler zu einer freien Werkstatt lohnen. Die arbeitet in vielen Fällen billiger. Auch wenn die Hersteller gerne einen anderen Eindruck erwecken, enden damit laut EU-Recht auch nicht die Ansprüche des Halters im Garantiefall. Gleiches gilt übrigens auch für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Die Arbeiten müssen laut dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) allerdings nach Herstellervorgaben erfolgen; Kunden sollten sich das auf der Rechnung vermerken lassen.

Komplizierter wird es bei den sogenannten Anschlussgarantien, die der Kunde nach Ablauf der Neuwagengarantie abschließt. Dort existiert laut dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) aktuell eine rechtliche Grauzone. Autofahrer sollten sich ihren Vertrag genau durchlesen und gegebenenfalls juristisch beraten lassen. djd/dmd

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