Mofaversicherung - Neue Versicherungskennzeichen 2013
18 Februar, 2013
Wer nach dem 28. Februar 2013 noch mit der alten Mofaversicherung unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Wie jedes Jahr zum 1. März 2013 brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungskennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das
neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads und Minicars. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß Paragraph 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens von Blau auf Grün. Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. li/mid
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