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Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Tücken und Lücken im Vertrag

12 Februar, 2013

Von der Regulierung eines Dachschadens wegen Sturm bis hin zur Übernahme der Kosten für ein kaputtes Brillengestell – in Zeiten knapper Kassen achten Versicherungen mehr auf Klauseln als auf Kulanz. Sehen Versicherer Ansatzpunkte

im Vertrag, verweigern sie oftmals die Zahlungen – etwa mit der Begründung, bei Vertragsabschluss seien falsche Angaben gemacht worden oder der Versicherungsfall wäre vorsätzlich verursacht.
Wie sich Versicherte davor schützen, trotz Police auf einem Schaden sitzen zu bleiben, zeigt der Ratgeber „Versicherungsschaden. Was tun?“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch hilft Schritt für Schritt bei der Abwicklung eines Schadensfalls und informiert, worauf bei den einzelnen Policen etwa für Hausrat und Haftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit, Lebens- oder Rechtsschutzversicherungen besonders geachtet werden sollte. Gezeigt wird zudem, in welchen Fällen Leistungen zu Recht verweigert oder gekürzt werden dürfen und auf welchen Wegen Versicherte ihr Recht auch außergerichtlich durchzusetzen können. Zahlreiche Musterbriefe für die Korrespondenz mit dem Versicherer runden das Buch ab.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.
Bestellmöglichkeiten: Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: 02 11/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

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