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Firmenwagen: Fahrtenbuchauflage beim Decken der Angestellten

08 Februar, 2013

Wann muss ein Unternehmen mit einem Fahrtenbuch für ihren Firmenwagen rechnen?

Wird ein Außendienstmitarbeiter mit Firmenwagen unterwegs wegen zu schnellem Fahren geblitzt, bekommt die Firma den Bußgeldbescheid zugestellt. Damit wird das Unternehmen aufgefordert, Angaben zum Fahrer zu machen. Wenn sie dem nicht nachkommt, bekommt sie Besuch von der Polizei.
Der Polizeibeamte kann zur Ermittlung des Fahrers auch mit einem Foto erscheinen, das eine Blitzerkamera aufgenommen hat. Der Unternehmer muss dann entscheiden, ob er den Namen des Fahrers preis gibt, was zu Punkten, einer Geldbuße und mitunter auch zum Fahrverbot führen kann.
Findet das Unternehmen Gründe oder Ausreden, sich dieser Auskunft zu entziehen, muss es gemäß einem Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen (Az. 2 K 714/11, 30. April 2012) damit rechnen, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen, in dem dann eingetragen werden muss, wer wann und wohin mit dem Auto unterwegs ist. zwi/mid

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