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Blitzfoto - Zwillinge am Steuer eines geblitzten Autos

06 Februar, 2013

Zwillinge, noch dazu eineiige, sind auf einem Blitzfoto der Verkehrspolizei schwerlich auseinander zu halten.

Auch vom eigenen Vater. Wenn der die Beiden mit seinem Auto fahren lässt und dann aber nicht sagen kann, wer von den Zweien den von der Behörde dokumentierten Verkehrsverstoß nun zu verantworten hat, entbindet ihn diese objektive Unmöglichkeit nicht von seinen Pflichten als Fahrzeughalter. Darauf hat das Verwaltungsgericht Minden bestanden (Az. 2 K 1957/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, erklärten in diesem Fall die eineiigen Zwillinge, zwar mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Wer von ihnen aber zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes hinter dem Steuer gesessen und das Fahrzeug geführt habe, wüssten sie selbst nicht mehr. Womit der tatsächliche Verkehrssünder im Ungewissen blieb.

Grund genug für die genervten Beamten, dem Vater als Halter des geblitzten Autos die lästige Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen. Und das zu Recht. "Denn obwohl der Mann nach Kräften an der Aufklärung mitgewirkt hat, muss er doch die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches hinnehmen", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den aktuellen Urteilssspruch. Sind doch die gebotenen Ermittlungsbemühungen der Behörde erfolglos geblieben. Wobei es auf die Gründe für den Fehlschlag - hier das Zwillings-Dilemma - nur insofern ankommt, als dass zukünftig Verwechslungen dieser Art wegen des dann vorliegenden Fahrtenbuches möglichst keine Rolle mehr spielen können. www.anwaltshotline.de

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