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Führerschein der Klasse A2 - Neue Regelung macht Motorradfahren attraktiver

31 Januar, 2013

Der Zugang zum Motorradführerschein ist jetzt einfacher. Mit der neuen Führerscheinklasse A2 dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW/48 PS gefahren werden. In diese Klasse können die Inhaber einer Fahrerlaubnis für Roller und Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und höchstens
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11 kW/15 PS nach einer praktischen Prüfung dann auch aufsteigen. Eingeschlossen sind hier auch Autofahrer, die ihren Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Führerschein-Neulinge ab 18 Jahren können direkt den Führerschein der Klasse A2 erwerben, in der bisher ein Leistungs-Limit von 25 kW/34 PS galt. Weitere Neuerung: Inhaber der Führerscheinklasse A1 im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen mit Leichtkrafträdern schneller als bisher unterwegs sein, weil die Begrenzung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h entfällt.
Wer direkt Motorräder ohne Leistungsbegrenzung fahren will, muss nun mindestens 24 Jahre statt bisher 25 Jahre alt sein. Wer bereits mit Motorrädern mit 35 kW/48 PS unterwegs war, kann nach frühestens zwei Jahren und einer praktischen Prüfung in die nicht leistungsbegrenzte Klasse A aufsteigen.
Zur neuen Saison, die traditionell mit den Motorradmessen in Leipzig (1. bis 3. Februar) und Dortmund (28.2. bis 3.3.) beginnt, erwarten die Hersteller eine deutlich größere Nachfrage von Neueinsteigern. "Der Weg zum Motorradfahren wird mit den neuen Vorschriften kürzer und preisgünstiger, und die Maschinen sind attraktiver geworden. Das könnte 2013 einen Boom bei Neueinsteigern auslösen", fasst Hans-Jürgen Weigt, Sprecher der Dortmunder Motorradmesse, die Erwartungen der Branche zusammen. st/mid

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