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Verkehrsvorschriften - Frankreich verzichtet vorerst auf Alkoholtester

28 Januar, 2013

Der Stopp der Verkehrsvorschrift gilt von sofort an: Wer in Frankreich mit einem Kfz ist, muss vorerst kein Alkoholtestgerät mehr mit sich führen.

Nach Informationen des ACE Auto Club Europa ist die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Pflicht zur privaten Mitnahme von Pusteröhrchen vom französischen Innenminister wieder ausgesetzt worden. Der Stopp der Vorschrift gilt von sofort an, ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, ist laut ACE offen. Kraftfahrer, die keinen Alkoholtester bei sich haben und bei polizeilichen Kontrollen in Frankreich deswegen ein Verwarnungsgeld auferlegt bekommen, sollen den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen und gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einlegen, rät der ACE. Ohnehin war nach der ursprünglichen Alkoholtester-Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen, der zufolge erst von diesem März an bei Missachtung der Mitnahmepflicht ein Verwarnungsgeld erhoben werden darf. Der ACE hält es aber nicht für ausgeschlossen, dass einzelne Polizisten von der Entscheidung ihrer Zentralregierung in Paris noch nichts mitbekommen haben und ein Delikt ahnden wollen, das es nicht mehr gibt. Frankreich wollte mit den Alkoholtestern den Kampf gegen die dort noch verbreiteten Alkoholfahrten aufnehmen. Dagegen gab es Vorbehalte etwa wegen des frühen Verfallsdatums der genormten Teströhrchen und wegen Schwierigkeiten beim Vertrieb der Geräte, erläuterte der ACE.

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