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Unbeabsichtigte Gewährleistung - Stichprobe bei 200 eBay-Verkäufen von privat

16 Januar, 2013

Die meisten Hobbyhändler geben, obwohl sie es nicht müssen, auf ihre gebrauchte Ware Gewährleistung - oftmals unbeabsichtigt. Hierdurch erhalten viele Käufer überraschend oft Schutz gegen Artikel-Mängel. Jeden Monat werden allein in Deutschland fast 20 Millionen

Artikel von privaten Verkäufern bei eBay angeboten. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 200 Auktionen und Direktverkäufen.
Unbeabsichtigte Gewährleistung - Käufer können davon profitieren.
Viele private Verkäufer versichern auf eBay, dass sie „einwandfreie“
Ware anbieten, dass etwa auf dem iPhone „keine Kratzer“ der „angestoßene Kanten“ zu finden seien. Schön ist, wenn das stimmt. Doppelt dürfen sich Kunden freuen, wenn Hobbyhändler obendrein
die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Der Grund: Spielt etwa das Radio nach wenigen Monaten keine Musik
mehr, kommt aus dem Fön nur noch ein laues Lüftchen, kann der
Käufer die Nachbesserung (Reparatur) verlangen, und im zweiten
Schritt den Kaufpreis mindern oder auch das Geschäft rückabwickeln.
Diese Möglichkeit besteht bis zu zwei Jahre.
Dabei gilt laut Gesetz: Private Anbieter dürfen- anders als gewerbliche - die sogenannte Mängelhaftung
vertraglich ausschließen.
Dafür eignen sich am besten zwei Worte zum Geleit der eBay-Offerte:
„keine Gewährleistung“.
Rechtlicher Streit droht hingegen bei eBay-Auktionen, die ausdrücklich
„Umtausch“ und „Rückgabe“, Garantie“ und „Geldrückerstattung“
ausschließen. So manchem Richter dürften solche Formulierungen
nicht genügen, um die Gewährleistungspflicht abzuwehren.
Als die Verbraucherzentrale NRW 200 Technikverkäufe und -auktionen
gebrauchter Artikel von Privat anklickte, fand sich ein verblüffendes
Ergebnis.
Nur jeder vierte Hobbyhändler (54) formulierte rechtlich einwandfrei. Vom großen Rest verlor sich die eine Hälfte (71) in fragwürdigen und problematischen Phrasen, die andere (75) verzichtete - ob bewusst oder nicht - komplett auf die Möglichkeit des Ausschlusses.
Erstaunlich: Egal, ob Profi oder Neuling auf dem Verkaufsparkett,
die Quote blieb in etwa gleich.
Das belegte ein Kontroll-Blick der Verbraucherschützer auf Auktionen und Sofortverkäufe privater Händler, die weniger als 50 Transaktionen
auf ihrem Konto stehen hatten. Leichte Unterschiede fanden sich
dagegen beim Vergleich zwischen teuren und billigen Produkten. Bei
TVs und Handys über 200 Euro war bei fast jedem dritten Gerät die Gewährleistung korrekt verweigert, bei MP3-Playern und Toastern unter
30 Euro nur bei jedem fünften.
Wichtig zu wissen beim Online-Shopping: Die so gern und fälschlich
benutzten Worte „Garantie“ und „Umtausch“ sind freiwillige
Leistungen eines Verkäufers. Die kann er nach eigenem Gusto einräumen.
Wer keine „Garantie“ geben will, muss das - im Unterschied
zur gesetzlichen Gewährleistung -nicht ausdrücklich ausschließen. www.vz-nrw.de/G.Tryba

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