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StVO: Autoscheiben müssen eisfrei sein

11 Januar, 2013

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Das heißt: „Ein Guckloch reicht nicht aus. Ansonsten drohen.....

Wenn im Winter Dunkelheit, Schnee und Eis die Straßen unübersichtlich und rutschig machen, ist für Autofahrer besondere Vorsicht geboten. Gerade vereiste Scheiben schränken die Sicht und somit auch die Sicherheit ein.
Die Sicht aus dem Auto muss laut StVO vollständig möglich sein. Das heißt: „Ein Guckloch reicht nicht aus. Ansonsten drohen Verwarngelder oder im Falle eines Unfalls Probleme mit der Kfz Versicherung“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. Auch die anderen Flächen des Fahrzeugs wie Motorhaube, Dach und Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Der Grund: Abfliegender Schnee oder Eis kann eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Autofahrern, die keine Garage zur Verfügung haben und dem Eiskratzen entgehen möchten, empfiehlt Sander, die Windschutzscheibe mit einer Aluminium-Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es bequemer haben möchte, setzt auf Fahrzeuge mit Standheizung, welche die Scheiben abtauen hilft und den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor erwärmt. „Den Motor warmlaufen lassen ist tabu und verboten.“, erklärt Sander.
Im Winter muss im Scheibenwischwasser zudem ein Frostschutzmittel auf Alkoholbasis in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Scheibenwischer abends abklappen, um zu verhindern, dass sie über Nach festfrieren .Sowohl Frostschutzmittel als auch Eiskratzer sind an allen 220 Servicestationen von TÜV Rheinland in ganz Deutschland erhältlich. „Damit die Türen des Autos sich problemlos öffnen lassen, empfiehlt es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum, Silikon oder Glycerin am Festfrieren zu hindern. Der Türschlossenteiser gehört in die Hosentasche und nicht ins Auto. www.tuv.com

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