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Alpenstraßenbericht: Tiefschnee im Hochgebirge

08 Januar, 2013

Der Winter hat inzwischen zahlreiche Passstraßen in Beschlag genommen. 41 Alpenpässe gesperrt:

ACE Alpenstraßenbericht vom 07. bis 13. Januar 2013
Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart berichtete, sind 41 der rund 200 meist befahrenen Übergänge im Hochgebirge für den Verkehr gesperrt, das ist ein Pass mehr als bei der letzten Zählung vor einer Woche (02. Januar).
In den Schweizer Alpen wurde als einer der letzten Alpenübergänge dort der Flüela-Pass für den Rest des Winters geschlossen. Laut ACE muss aufgrund weiterer Schneefälle und möglicherweise auch wegen Lawinengefahr streckenweise mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.
Wer Schneeketten anlegen will, sollte über ein gewisses handwerkliches Geschick verfügen, rät der Club. Wie das Anlegen der Ketten genau funktioniert, darüber informiert das ACE-Ratgeber-Video: Schneeketten-Montage

Von sofort an mit Wintersperre bis Frühjahr 2013 belegt:
CH: Flüela

Länder-Legende:
D=Deutschland, F=Frankreich, I=Italien, A=Österreich, CH=Schweiz, SLO=Slowenien

Aufgrund sich ändernder Wetterverhältnisse empfiehlt der Club außerdem, sich über die Verkehrslage auf den Alpenpässen jeweils aktuell im Internet zu informieren: www.ace-online.de/alpenpaesse

Einschätzung zur Entwicklung im Alpenraum
Die Autobahnen und die großen Bergrouten sind in der Regel derzeit noch gut zu befahren. Das kann sich aber schnell ändern. Bis zum kommenden Wochenende soll sich den Wetterprognosen zufolge in ganz Deutschland Kaltluft durchsetzen. Auch im Flachland wir es demnach voraussichtlich Dauerfrost geben.
Verbreitete leichte Schneefälle werden am Anfang auf vielen Straßen winterliche Verkehrsverhältnisse hervorrufen, danach setzt Dauerfrost ein. Der ACE erinnert daran, dass bei glatten Fahrbahnen Winterreifenpflicht besteht.

Winterausrüstungspflicht in Südtirol
In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht. ace-online.de

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