Gerichtsurteil: Keine Fahrerlaubnis nach Herzinfarkt
08 Januar, 2013
Hat ein Kraftfahrer einen Herzinfarkt erlitten, darf die Verkehrsbehörde eine Nachuntersuchung durch einen Internisten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation verlangen.
Die reine Bescheinigung eines Zentrums fürs Arbeitsmedizin reicht dafür nicht aus. Zumindest nicht, wenn es um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung geht, bei der nach einem Herzinfarkt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur ausnahmsweise gegeben ist und nach Ablauf von sechs Monaten durch eine Nachuntersuchung kontrolliert werden muss. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer unanfechtbaren Entscheidung bestanden (Az. 16 A 2172/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der Betroffene statt des geforderten Gutachtens lediglich eine "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung" des Kölner Zentrums für Arbeitsmedizin vorgelegt. "Das war aber keine begründete Darstellung der Anamnese, Medikation, des Untersuchungsbefunds usw., sondern nur die Empfehlung einer Auflage zur jährlichen kardiologischen Kontrolluntersuchung", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Zurückweisung des Papiers durch die Verkehrsbehörde.
Die Mindesterfordernisse, die an ein entsprechendes Gutachten zu stellen sind, bleiben damit unerfüllt, und die Behörde hat laut Münsteraner Richterspruch zu Recht dieser Bescheinigung keine hinreichende Bedeutung beigemessen und die Erstellung eines "richtigen" Gutachtens verlangt. anwaltshotline.de
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Die Mindesterfordernisse, die an ein entsprechendes Gutachten zu stellen sind, bleiben damit unerfüllt, und die Behörde hat laut Münsteraner Richterspruch zu Recht dieser Bescheinigung keine hinreichende Bedeutung beigemessen und die Erstellung eines "richtigen" Gutachtens verlangt. anwaltshotline.de
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