Autobahnvignette für Österreich: Harte Strafen für Mautpreller
20 Dezember, 2012
Wer in Österreich ohne Autobahnvignette fährt, riskiert eine teure Ersatzmaut oder gar eine Geldbuße, die auch von deutschen Stellen eingetrieben wird.
Die Autobahnvignette für österreichische Autobahnen, das Pickerl, muss an der Innenseite der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich angebracht werden.
Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ist dazu übergegangen, die Benutzer der Autobahn mit mobilen Geräten zu kontrollieren, ob sie die vorgeschriebene Autobahnvignette, das Pickerl, ordnungsgemäß angebracht haben. Dafür wird jedes vorbeifahrende Auto fotografiert und von der Windschutzscheibe zusätzlich ein hochauflösendes Foto erstellt. Richtig angebracht ist die Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich, aber keinesfalls hinter einem meist grünen Tönungsstreifen.
Eine Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht auf ein anderes übertragbar. Fahren ohne Autobahnvignette zieht in der Regel eine Ersatzmaut nach sich, die für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 120 Euro beträgt. Wer mit einer bereits geklebten und auf ein anderes Fahrzeug übertragenen Vignette erwischt wird, muss 240 Euro Bußgeld zahlen.
Das Nichtbezahlen der Ersatzmaut zieht eine Anzeige nach sich. Sie kann 300 bis 3.000 Euro teuer werden. Der Bußgeldbescheid, eine Strafverfügung, geht an die Heimatadresse des deutschen Autofahrers. Wenn er nicht zahlt, können deutschen Behörden das Geld für die Österreicher eintreiben.
Motorradfahrer müssen die Vignette an einem Teil anbringen, das sich nur schwer entfernen lässt, etwa dem Tank. Motorrad fahren ohne Pickerl kostet im einfachen Fall 65 Euro, im schweren Fall (wiederverwendete Vignette) 130 Euro.
zwi/mid
Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ist dazu übergegangen, die Benutzer der Autobahn mit mobilen Geräten zu kontrollieren, ob sie die vorgeschriebene Autobahnvignette, das Pickerl, ordnungsgemäß angebracht haben. Dafür wird jedes vorbeifahrende Auto fotografiert und von der Windschutzscheibe zusätzlich ein hochauflösendes Foto erstellt. Richtig angebracht ist die Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich, aber keinesfalls hinter einem meist grünen Tönungsstreifen.
Eine Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht auf ein anderes übertragbar. Fahren ohne Autobahnvignette zieht in der Regel eine Ersatzmaut nach sich, die für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 120 Euro beträgt. Wer mit einer bereits geklebten und auf ein anderes Fahrzeug übertragenen Vignette erwischt wird, muss 240 Euro Bußgeld zahlen.
Das Nichtbezahlen der Ersatzmaut zieht eine Anzeige nach sich. Sie kann 300 bis 3.000 Euro teuer werden. Der Bußgeldbescheid, eine Strafverfügung, geht an die Heimatadresse des deutschen Autofahrers. Wenn er nicht zahlt, können deutschen Behörden das Geld für die Österreicher eintreiben.
Motorradfahrer müssen die Vignette an einem Teil anbringen, das sich nur schwer entfernen lässt, etwa dem Tank. Motorrad fahren ohne Pickerl kostet im einfachen Fall 65 Euro, im schweren Fall (wiederverwendete Vignette) 130 Euro.
zwi/mid
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