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Überwachung von Fahrzeugkennzeichen kommt vor Gericht

06 Dezember, 2012

Darf die Polizei ohne Verdacht Fahrzeugkennzeichen massenhaft automatisch erfassen und abgleichen?

Darüber wird am Montag, dem 13. Dezember in einer Berufungsklage verhandelt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof München geht es in öffentlicher Verhandlung um eine polizeiliche Überwachungs- und Fahndungspraxis, deren gesetzliche Grundlagen in Hessen und in Schleswig-Holstein seit 2008 für verfassungswidrig erklärt wurden.
In Bayern wird dagegen noch an diesem Verfahren festgehalten und darum gestritten. Derzeit werden an 12 Standorten und auf 30 Fahrspuren Monat für Monat rund 8 Millionen Autokennzeichen von automatischen Überwachungsanlagen registriert. Für diese Geräte hat Bayern eine Million Euro ausgegeben, dazu addieren sich die laufenden Personalkosten. In jeder Minute werden in Bayern 185 Fahrzeugkennzeichen eingescannt und im Computer überprüft. Aber nur bei 1,5 Prozent davon kommt es zu einem Einschreiten der Polizei. Die Überwachung sollte hauptsächlich gestohlene Fahrzeuge identifizieren.
Doch ihr Nutzen wird durch Fachleute auch wegen des starken Rückgangs von Kfz Diebstählen angezweifelt: 1993 waren es noch etwa 210 000 gestohlene Fahrzeuge, im Jahr 2011 dagegen nur noch rund 41 000. Die Kritiker der automatischen und verdachtslosen Überwachung sehen den Autofahrer unter "Generalverdacht" und keines der dafür nötigen Gesetze sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Der ADAC ist der Ansicht, der Bürger habe ein Recht auf datenfreie Fahrt. wp/mid

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