Aktuelle Auto-News
 



Auto weg - zahlt die Kaskoversicherung?

04 Dezember, 2012

In Deutschland wurden 2011 laut Kriminalstatistik rund 41.000 Kraftfahrzeuge gestohlen. Hatte der betroffene Fahrzeugbesitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen,

hielt sich zumindest der finanzielle Schaden in Grenzen.
Bei der Entwendung eines Gebrauchtwagens ersetze die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs, erläutert Janine Pentzold vom Online-Verbraucherportal toptarif. Und merkt ergänzend an, dass einige Versicherer sogar Policen mit Kaufpreisgarantie anbieten, was bedeutet, dass bis zu zwölf Monate nach Erwerb des verschwundenen Fahrzeugs der ursprünglich gezahlte Betrag für den Ersatz-Kauf zur Verfügung steht.
Neuwagenkäufern wird empfohlen, einen umfassenden Vollkaskoschutz mit einer möglichst ausgedehnten Neupreis-Entschädigungsfrist zu verknüpfen. Mindestens zwölf oder besser noch - 24 Monate lang, raten die Fachleute, sollte nach einem Diebstahl der komplette Neuwert des Autos und nicht nur der Zeitwert abgesichert sein. Darauf zu achten, lohne sich, da "gerade im ersten Jahr der Wertverlust bei Fahrzeugen besonders hoch ausfällt".
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch vor Abschluss einer Kaskoversicherung ein gründlicher Vergleich der Angebote stehen: Die Vollkaskoversicherung ist teurer, doch wie bei der Haftpflichtversicherung reduzieren sich die Beiträge erheblich, wenn aufgrund vieler schadenfreier Jahre einer hoher Rabatt in Anspruch genommen werden kann. Die Teilkasko-Beiträge fallen hingegen stets in voller Höhe an; sie decken außer Schäden durch Diebstahl auch die durch Feuer, Blitzschlag und Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Unfälle mit Haarwild verursachten sowie Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für selbstverschuldete Unfall-Schäden am eigenen Fahrzeug und für Vandalismus. Die Vollkaskoversicherung zahlt außerdem, bei einem Schaden, etwa im Ausland, den ein nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht hat. Die Prämienhöhe aller Kaskoversicherungen richtet sich nach der Typklasseneinstufung des Fahrzeugs, berücksichtigt aber auch Alter des Fahrers und eventueller Mitnutzer, den Wohnort, die Lebensumstände und Etliches mehr. gfm/mid

Ähnliche Berichte zum Thema Kaskoversicherung:
Die neuen Regionalklassen 2013 sind da - Wird Ihre Autoversicherung teurer?
Kfz Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko 2013

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights