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Kraftfahrzeugversicherungen: Vorsicht Magertarife

29 November, 2012

Viel Geld können Autofahrer in diesem Jahr durch den Wechsel zu einer günstigen Kraftfahrzeugversicherung sparen. Das ist sinnvoll, denn fast alle Kfz Versicherer erhöhen

für 2013 die Prämien. Ordentlich kündigen kann man noch bis zum 30. November 2012. Teilweise müssen die Kunden mit zweistelligen Aufschlägen rechnen. Wer umsteigt, sollte dringend auf die Leistung achten. Sonst gerät er schnell in einen gefährlichen Magertarif und zahlt drauf. Das Sparvolumen am Markt bei vergleichbaren Leistungen liegt bei rund 60 Prozent, wie Berechnungen der Unternehmensberatung Nafi zeigen.
Umsteiger können somit deutlich sparen. Doch der Preis ist nicht alles. "Die Kunden sollten unbedingt darauf achten, dass der Tarif 'grob fahrlässige Fehler' weitgehend mitversichert", warnt Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Unter Umständen kommen 100 Euro Ersparnis den Kunden später sehr teuer. So sollten Autofahrer sogenannte Basis-, Eco- oder Kompakt-Tarife unbedingt vermeiden. Vielfach dürfen die Versicherer bei diesen Tarifen die Leistung deutlich kürzen. Unter Umständen geht der Autofahrer sogar leer aus. Denn bei diesen Tarifen ist entscheidend, wie schwer ein Richter das Verschulden des Kunden beurteilt. Insgesamt hat Nafi 24 Versicherer mit 36 gefährlichen Magertarifen gefunden. Darunter gibt es sogar ein Angebot des ADAC. "Unsere Mitglieder haben sich einen solchen Tarif gewünscht", verteidigt Jochen Oesterle von der Versicherungssparte des Automobilclubs das Angebot. Der Club würde aber immer zu höherwertigen Tarifen raten.
Doch viele Kraftfahrzeugversicherungen werden heute im Internet über Vergleichsportale abgeschlossen. Da gibt es keine Beratung. Zudem rechnen viele der Portale erst einmal den günstigsten Tarif aus. Viel besser wäre es umgekehrt. Dann müssten die Kunden die Leistungen, die sie bewusst nicht wollen, ausschließen. "Wer einen leistungsschwachen Tarife kauft, muss damit rechnen, bei einem einzigen Unfall 20 000 Euro zu verlieren", rechnet Risch vor. Bei einem Unfall mit Rotlichtverstoß, muss der Kunde beispielsweise eine Kürzung von 50 Prozent hinnehmen. Hinzu kommt dann meist noch ein Rechtsstreit gegen die Assekuranz. "Man sollte darum kämpfen, von der groben Fahrlässigkeit wegzukommen oder die Abzüge zu senken", rät Risch. Ohne Rechtsschutzversicherung muss der Streit und die entlastenden Gutachten ebenfalls aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer hingegen bei einem Versicherungsmakler oder -berater vor Ort kauft, kann ihn später möglicherweise für eine Falschberatung haftbar machen. Der Hinweis auf die "grobe Fahrlässigkeit" gehört zur Beratung dazu und sollte im Protokoll vermerkt sein. Schadenersatz dürfte man hingegen von Internetmaklern kaum einklagen können.
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Autoversicherung - Vorsicht Magerangebote!
Für die unten aufgeführten Tarife gilt das volle Kürzungsrecht "bei grober Fahrlässigkeit", so dass der Versicherungschutz hier entfällt.
(Anbieter: Tarifname):
ADAC: Eco; Aioi (Toyota): Tarif Serie; Asstel: Basis und Basis mit Werkstattservice; Badische Allgemeine: Basis; Continentale: Basis und Basis-Sorglos-Kasko; DA Direkt: Mein Tarif Basis Werkstattbindung und Mein Tarif Basis freie Werkstattwahl; Deutsche Internet: Basis und Basis-Sorglos-Kasko; Direct Line: Basis und Basis mit Kasko Clever; Ergo: Basis; ErgoDirekt: Kfz-Schutz; Europa: Basis und Basis-Spar-Kasko; Generali: Basisschutz und Basisschutz Werkstattservice Plus, Hanse Merkur: Kompakt; HDI: Motor-Basis und Motor-Basis mit Kasko-Service, Helvetia: AutoCare Basis; Kravag: KfzPolice-Basis und Kfz-Police-Basis mit Werkstattbindung; Provizial Düsseldorf: AutoBasis und AutoBasis mit Werkstattbindung; R+V: KfzPolice-Basis und Kfz-Police-Basis mit Werkstattbindung; R+V24 KfzPolice-Basis und Kfz-Police-Basis mit Werkstattbindung; SV Sparkassen: Werkstatt-Tarif; WGV: Basis und Basis Kasko-Select; Württembergische: Kompakt; WWK: Kfz-Standard mit Werkstattbindung.
Quelle Nafi Unternehmensberatung, Höxter
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Versicherer, die bei Komfort-Tarifen den "Groben-Fahrlässigkeits"-Schutz marktunüblich einschränken:
Asstel - durch Straftaten; Garant - ohne Winterreifen; Gothaer - durch Straftaten; Helvetia - durch Handy ohne Freisprecheinrichtung; Nürnberger - ohne Winterreifen; Rheinland - wegen schwerem Verkehrsverstoß.
Quelle: www.check24.de usk/mid

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