Schlaglöcher: Wann gibt es Schadenersatz?
28 November, 2012
Schadenersatz steht allen Autofahrern zu, deren Fahrzeuge auf Autobahnen durch Schlaglöcher beschädigt werden, vor denen....
kein Verkehrsschild warnt. Das hat das Landgericht Halle entschieden (Az: 4 O 774/11, 28. Juni 2012). Der Kläger im verhandelten Fall war nachts bei dichtem Verkehr auf der Autobahn A9 mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimetern Größe und über zehn Zentimetern Tiefe gebildet. Gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße kann ein solches Loch viel Schaden verursachen. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Der Autobahnmeisterei war der Zustand der Fahrbahn bekannt. Trotzdem hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Warnschilder müssen Autofahrer auf die beschädigte Fahrbahn aufmerksam machen, bis Maßnahmen zur Straßensanierung eingeleitet werden. Das Bundesland hat somit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. tm/mid
Der Autobahnmeisterei war der Zustand der Fahrbahn bekannt. Trotzdem hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Warnschilder müssen Autofahrer auf die beschädigte Fahrbahn aufmerksam machen, bis Maßnahmen zur Straßensanierung eingeleitet werden. Das Bundesland hat somit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. tm/mid
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