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Straßenverkehrsregeln - Haben Autofahrer im Kreisverkehr automatisch Vorfahrt?

27 November, 2012

Straßenverkehrsregeln und richtiges Verhalten im Kreisverkehr: Entgegen der verbreiteten Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Das ist nur dann der Fall,

wenn an der Einmündung die Zeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" angebracht sind. Ansonsten gilt die Regelung "rechts-vor-links", so urteilte das Amtsgericht München (Az: 343 C 8194/12).
Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall gekommen, als eine Autofahrerin von der mittleren Spur eines Kreisverkehrs mit "Vorfahrt gewähren"-Schild auf die Rechtsabbiegerspur wechselte und mit einem einfahrenden Fahrzeug zusammenstieß. Die Versicherung des einfahrenden Fahrzeughalters weigerte sich, den Schaden zu begleichen und gab die alleinige Schuld dem im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeug. Das Amtsgericht München aber entschied, dass die Versicherung zwei Drittel des Schadens übernehmen muss. Das Zeichen "Vorfahrt gewähren" alleine genüge zwar grundsätzlich nicht, dem Einfahrenden komme noch eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu. Doch auch die Fahrerin des im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugs hätte sich bei ihrem Spurenwechsel umsichtiger verhalten müssen. ts/mid

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