Europa - Uneinheitliche Regelungen in puncto Winterreifen
20 November, 2012
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch bei den Regelungen für die Reifenwahl im Winter. In Deutschland sind bei winterlichen Straßen Winter- oder Ganzjahresreifen Pflicht. Gar keine Vorschriften in Sachen Reifen für den Winter gibt es in den folgenden Ländern:
Unabhängig von den länderspezifischen Regelungen rät der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC), in der nasskalten Jahreszeit zur eigenen Sicherheit Winter- oder Ganzjahresreifen zu fahren.
Gar keine Vorschriften in Sachen Pneus für den Winter gibt es in den Niederlanden, Polen, Kroatien, Irland, der Türkei und Großbritannien. Erstaunlich aber wahr: Keine generelle Winterreifenpflicht herrscht in Österreich oder in der Schweiz, beides gerade zur Winterzeit beliebte deutsche Urlaubsziele. In der Schweiz kann jeder Autofahrer auch im Winter mit Sommerreifen fahren, allerdings nur, sofern er den Verkehr nicht behindert oder gar einen Unfall verursacht. Dann nämlich drohen hohe Bußgelder und erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.
Wieder anders verhält es sich in Österreich. Dort müssen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Straßenbedingungen witterungsgerechte Pneus aufweisen. Außerdem sind Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind. In Deutschland bedarf es dazu einer dicken Eisdecke. In Italien gelten je nach Strecke generell Winterreifen, und zwar von November bis April des Folgejahres. Außerdem kann die Verpflichtung, Winter-Pneus aufzuziehen, kurzfristig ausgesprochen werden. Das ist auch in Frankreich der Fall. Der ADAC empfiehlt, insbesondere in den Provinzen Mailand und Südtirol auf entsprechende Beschilderung zu achten.
Jung aber nichtsdestotrotz verbindlich ist die Regelung in Luxemburg. Dort müssen Autofahrer seit Oktober bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres auf allen Straßen Winterreifenpflicht, in Slowenien gilt die Regelung von 15. November bis 15. März, unabhängig von dieser Zeitzone aber generell bei winterlichen Straßen. Unnötigen Ärger vermeidet, wer sich vor der Fahrt in ein europäisches Nachbarland genau informiert. Grundsätzlich auf Nummer sicher geht, wer ab Oktober wintertaugliche Pneus an seinem Fahrzeug hat. roe/mid Bildquelle: ADAC Bildunterschrift: mid München
Hier finden Sie unsere Tipps zum Autofahren im Winter:
Wissenswertes zum Winterreifen
Reifentests von A bis Z
Die richtige Profiltiefe
Alles zur Winterreifenpflicht
Gar keine Vorschriften in Sachen Pneus für den Winter gibt es in den Niederlanden, Polen, Kroatien, Irland, der Türkei und Großbritannien. Erstaunlich aber wahr: Keine generelle Winterreifenpflicht herrscht in Österreich oder in der Schweiz, beides gerade zur Winterzeit beliebte deutsche Urlaubsziele. In der Schweiz kann jeder Autofahrer auch im Winter mit Sommerreifen fahren, allerdings nur, sofern er den Verkehr nicht behindert oder gar einen Unfall verursacht. Dann nämlich drohen hohe Bußgelder und erhebliche Mithaftung bei der Schadensregulierung.
Wieder anders verhält es sich in Österreich. Dort müssen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Straßenbedingungen witterungsgerechte Pneus aufweisen. Außerdem sind Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig, sobald die Straßen durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt sind. In Deutschland bedarf es dazu einer dicken Eisdecke. In Italien gelten je nach Strecke generell Winterreifen, und zwar von November bis April des Folgejahres. Außerdem kann die Verpflichtung, Winter-Pneus aufzuziehen, kurzfristig ausgesprochen werden. Das ist auch in Frankreich der Fall. Der ADAC empfiehlt, insbesondere in den Provinzen Mailand und Südtirol auf entsprechende Beschilderung zu achten.
Jung aber nichtsdestotrotz verbindlich ist die Regelung in Luxemburg. Dort müssen Autofahrer seit Oktober bei Eis, Schneematsch und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres auf allen Straßen Winterreifenpflicht, in Slowenien gilt die Regelung von 15. November bis 15. März, unabhängig von dieser Zeitzone aber generell bei winterlichen Straßen. Unnötigen Ärger vermeidet, wer sich vor der Fahrt in ein europäisches Nachbarland genau informiert. Grundsätzlich auf Nummer sicher geht, wer ab Oktober wintertaugliche Pneus an seinem Fahrzeug hat. roe/mid Bildquelle: ADAC Bildunterschrift: mid München
Hier finden Sie unsere Tipps zum Autofahren im Winter:
Wissenswertes zum Winterreifen
Reifentests von A bis Z
Die richtige Profiltiefe
Alles zur Winterreifenpflicht
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.