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Autotuning - Motorsport - ?nderung Artikel 31 ETO

21 Mai, 2007

Ein sensationeller Erfolg in der Autotuning-Industrie. Die Tuningindustrie konnte bei Artikel 31 wichtige ?nderungen durchsetzen. In zweiter Abstimmung und Lesung wurde im Europ?ischen Parlament am 10. Mai 2007 der Artikel 31 zur ge?nderten Fassung der Rahmenrichtlinie f?r die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh?ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstst?ndigen technischen Einheiten f?r diese Fahrzeuge (9911/3/2006 - C6-0040/2007 - 2003/0153(COD))angenommen.

Dies ist ein sensationeller Erfolg f?r die Arbeit des V.A.T.Z und der ETO, so Rolf Hartge, Vorstand des V.A.T.Z. ?Wir haben als wichtiges Mitglied zusammen mit allen anderen Verb?nden auf europ?ischer Ebene innerhalb der ETO die Arbeiten zu Artikel 31 aufmerksam beobachtet und konnten unsere Expertise aktiv mit einbringen. Somit wird der Artikel 31 f?r die gesamte Autotuning - Tuningindustrie in Europa positive Auswirkungen haben, da sind wir uns heute schon sicher", so Rolf Hartge weiter. Neben den positiven Aspekten des Artikel 31 wie zum Beispiel der Harmonisierung von Richtlinien und die M?glichkeit eines EU-Teilegutachtens wurden zahlreiche Bedrohungen, die in der urspr?nglichen Fassung enthalten waren, durch die Experten der ETO erkannt. Durch berechtigte Bedenken, konstruktive Vorschl?ge und der internationalen Expertise der ETO konnten zahlreiche Formulierungen ge?ndert werden. So h?tte die Richtlinie unbeabsichtigterweise in der ersten Version sehr negative Auswirkungen auf kleine und mittelst?ndische Betriebe der Tuningindustrie sowie das Verbot und die Limitierung f?r den Motorsport zur Folge gehabt.


M. Harbour (links), zust?ndiger Europa-Abgeordneter, im Gespr?ch mit ETO-Mitgliedern


Die ETO konnte in die neue Version des Artikels 31 auch die Forderungen mit einbringen, dass Fahrzeughersteller den Herstellern von Teilen des freien Aftermarktes die notwendigen technischen Informationen zur Verf?gung stellen m?ssen. Des Weiteren konnte das Verbot f?r Teile und Produkte aus dem Motorsport verhindert werden. Auch die Transparenz und Miteinbeziehung der Stakeholder (Beteiligten) in den gesamten Arbeitsprozess ist ein weiterer wichtiger Schritt gewesen.

?Die zweite Lesung und Abstimmung im Europ?ischen Parlament ist ein gro?er Schritt und im Artikel zu verbessern. Er minimiert nur zus?tzliche Belastungen f?r die Tuningindustrie w?hrend er gleichzeitig Regulierungen schafft um Produkte, die sich erwiesenerma?en sicherheits- und emissionsrelevant auswirken, zu regulieren", kommentierte Renato Gallo, ETO Pr?sident die jetzt vorliegende und angenommene Version.

?Auch die Forderungen ?ber eine Ausnahmeregelung f?r den Bereich Motorsport, um dieser Industrie den notwendigen Freiraum zu schaffen, wurde neben Miteinbeziehung unserer Branche und Zugang zu technischen Informationen mitaufgenommen", so Mathias R. Albert, ETO Vorstand.

In einer Pressekonferenz wurde am 10. Mai in Br?ssel auch die ETO miteinbezogen und es ist nicht zuletzt dem zust?ndigen Europa-Abgeordneten Malcolm Harbour zu verdanken, dass ein solch hervorragender Kompromiss zwischen allen betroffenen Parteien gefunden wurde.

?Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Kommission und anderen Beteiligten, die an der Durchsetzung der Richtlinie interessiert sind um sicherzustellen, dass der Markt weiterhin offen f?r die sicheren und innovativen Tuningprodukte bleibt. Wir werden damit sicherstellen, dass hunderttausende von Arbeitspl?tzen in Europa erhalten bleiben", kommentierte Kostas Papantriantafyllou, ETO Vizepr?sident die Ergebnisse.

Der V.A.T.Z als einziger deutscher Mitgliedsverband innerhalb der ETO konnte ma?geblich zu dem Erfolg beitragen und weist allerdings ausdr?cklich darauf hin, dass dies nur eine von vielen Gesetzesinitiativen ist, die drohen den freien Tuningmarkt zu beschr?nken. ?Wir werden unsere nationalen und internationalen Bem?hungen fortsetzen und ausdehnen, um weiteren Nutzen f?r die Mitglieder und unsere Branche zu schaffen", so Jochen Eckelt, Vorstand des V.A.T.Z.

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