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Polizisten im Stadion beleidigt - Das kann teuer werden

06 November, 2012

Wer deutsche Polizisten per Spruchband öffentlich als Bastarde bezeichnet, kann grundsätzlich wegen Beleidigung bestraft werden. Ein Tatbestand, für den das Strafgesetzbuch

mindestens eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt einen zuvor ergangenen Freispruch aufgehoben (Az. 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hielt ein Fußballfan bei einem Zweitliga-Spiel im Karlsruher Wildparkstadion ein großflächiges Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." hoch - die allgemein gebräuchliche Abkürzung für "all corps are bastards". Nach Auffassung der Karlsruher Oberlandesrichter eine grundsätzlich beleidigende Bezeichnung wegen der darin liegenden abwertenden Kennzeichnung einer Person. "Liegt doch zweifellos nahe, dieses Werturteil auf die bei dem Spiel eingesetzten Polizeibeamten und damit einen umgrenzten, grundsätzlich beleidigungsfähigen Personenkreis zu beziehen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Karlsruher Urteilsspruch.
Anders als etwa die Bezeichnung von bei einer Demonstration eingesetzten Polizeikräften als "Schlägertruppe" oder von bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten als "Wegelagerer", handle es sich beim plakativen Buchstabencode "A.C.A.B." nicht um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte und damit nicht strafbare Kritik. Die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten als "Bastarde" stehe in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten als solchem, zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen. www.anwaltshotline.de

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