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Gekonnt durch den Nebel navigieren : Nebelschlussleuchte und Co

31 Oktober, 2012

Achtung Nebel - Geschwindigkeit maßvoll drosseln, Nebelscheinwerfer sowie gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. Herbst auf der A8 bei Ulm: Nebel begrenzt die Sicht

auf 100 Meter, das elektronische Verkehrsleitsystem drosselt automatisch die Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer. Die Technik funktioniert eindeutig; die Autofahrer hingegen reagieren unterschiedlich:
Während die einen verunsichert scharf bremsen, rasen andere unbekümmert aufs undurchsichtige Terrain. Uneinigkeit besteht zudem hinsichtlich der Beleuchtung. Wann welche Beleuchtung erlaubt ist und wie man sicher durch den Nebel kommt, dazu Tipps von den TÜV SÜD-Experten.
„Gerade in der Nähe von Flüssen und in Talsenken tritt Nebel oft unvermittelt auf, deshalb sollten Autofahrer im Herbst immer damit rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Das heißt in erster Linie, Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern einhalten, die Geschwindigkeit maßvoll drosseln und Nebelscheinwerfer sowie gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. „Keinesfalls unbegründet schlagartig bremsen, das gefährdet immer den rückwärtigen Verkehr“, so Lang. „Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern brennen – dann gilt zudem: 50 Sachen, mehr ist nicht erlaubt!“
Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen bis zu 60 Euro Bußgeld und drei Punkte. Hinweis vom TÜV SÜD-Fachmann: „Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen als Beleuchtung nicht aus, besonders weil die Heckleuchten dabei nicht eingeschaltet sind.“ Die meisten Fahrzeuge sind zudem mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus. Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, dann droht ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Strikter sind die Regelungen für die Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu
30 Mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. „Zur Orientierung für die Sichtweite dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben“, erläutert TÜV SÜD-Fachmann Lang und fügt hinzu: „Unbedingt die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, wenn die Sicht über 50 Metern liegt.“
Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die Suppe damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt. tuev-sued.de

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