Kennzeichendiebstahl: Was tun?
25 Oktober, 2012
Der Kennzeichendiebstahl ist keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr wurden allein in Nordrhein-Westfalen über 20.000 Autokennzeichen laut dem Automobilservice-Unternehmen Christoph Kroschke GmbH als gestohlen gemeldet. Doch was muss der Fahrzeughalter
beachten? Wichtig: Ein Auto ohne Kennzeichen darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Nach dem Diebstahl der Nummernschilder sofort zur zuständigen Polizeiwache gehen. Das hat sofort zu geschehen, denn nur mit einer polizeilichen Verlusterklärung ist der Halter vor Folgen durch den Missbrauch des Autokennzeichens geschützt. Danach ist die Kfz-Versicherung zu informieren, damit diese nicht für die Folgeschäden aufkommt, die von den Dieben verursacht werden. Mit der Verlusterklärung, dem Personalausweis und der letzten HU-Bescheinigung des Autos geht es abschließend zur Zulassungsstelle. Hier erhält der Halter eine neue Kennzeichenkombination und neue Fahrzeugpapiere. Danach können neue Autokennzeichen erworben werden, meist befinden sich Schildermacher in der Nähe von Zulassungsstellen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich gegen einen Verlust oder Diebstahl abzusichern. ts/mid Bildquelle: ARAG
Bildunterschrift: mid Hamburg - Ohne ein gültiges Kfz-Kennzeichen dürfen Fahrzeuge auch im Falle eines Diebstahls nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Bildunterschrift: mid Hamburg - Ohne ein gültiges Kfz-Kennzeichen dürfen Fahrzeuge auch im Falle eines Diebstahls nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
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