Winterreifenkauf - Hilft das neue EU Reifenlabel?
16 Oktober, 2012
Wer sich derzeit mit dem Winterreifenkauf beschäftigt, entdeckt an vielen Reifen ein neues, buntes Etikett: das EU Reifenlabel. Ab 01. November 2012 ist diese Kennzeichnung
EU-weit für alle Reifen vorgeschrieben, die ab 01. Juli 2012 produziert wurden. Der Winter rückt näher: Wissenswertes rund um das neue EU-Effizienzlabel für Autoreifen
Ähnlich wie bei
Kühlschränken werden die Autoreifen anhand farbiger Buchstaben von A bis G
bewertet. Damit sollen leise, kraftstoffsparende Reifen mit guter Nasshaftung
gefördert werden. Warum das Effizienzlabel bei Winterreifen aber weniger hilfreich
ist, erklärt A.T.U.
Das EU Reifenlabel soll den Verbraucher auf einen Blick über drei wichtige
Leistungskennzeichen des Reifens informieren: Das Nassbremsverhalten, den
Rollwiderstand und die Lärmentwicklung. Die jeweiligen Werte werden vom grünen A
(Bestnote) bis zum roten G (schlechtester Wert) dargestellt. Obwohl zahlreiche weitere
Leistungsmerkmale nicht berücksichtigt werden, kann die Einstufung bei der Wahl der
Sommerreifen ein erstes Kriterium sein. Bei Winterreifen ergibt sich jedoch ein anderes
Bild, meint Reifen-Experte Jochen Haag von A.T.U: „Für die kalte Jahreszeit so
entscheidende Kriterien wie Haftung und Bremsverhalten auf Schnee oder Eis werden bei
der EU-Kennzeichnung leider nicht erfasst. Das Effizienzlabel informiert den Verbraucher
nicht über die Wintereigenschaften des Reifen.“ Ein bestimmter Winterreifen könne zum
Beispiel trotz guter Werte bei Nasshaftung sehr schlechte Bremswege auf Schnee
aufweisen. „Für die Kaufentscheidung sind daher die Ergebnisse der Reifentests und vor
allem eine individuelle Fachberatung viel wichtiger.“
Wer jetzt noch keine Winterreifen hat, sollte sich beeilen, denn bald greift die
Winterreifenverordnung wieder: In Deutschland sind Winter- oder Ganzjahresreifen Pflicht
bei Schnee, Schneematsch und Reifglätte auf der Fahrbahn. Wer dagegen verstößt, zahlt
40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung des Verkehrs sind
sogar 80 Euro Strafe fällig. Schlimmer noch: Wer mit Sommerreifen auf Schneeglätte
einen Unfall verursacht, begeht eine grobe Fahrlässigkeit und verliert in den meisten
Fällen den Kaskoschutz. Winterurlauber aufgepasst: In vielen Nachbarländern gilt eine
noch strengere Winterreifenpflicht, zum Beispiel in Österreich ab 1. November. atu.de
Ähnlich wie bei
Kühlschränken werden die Autoreifen anhand farbiger Buchstaben von A bis G
bewertet. Damit sollen leise, kraftstoffsparende Reifen mit guter Nasshaftung
gefördert werden. Warum das Effizienzlabel bei Winterreifen aber weniger hilfreich
ist, erklärt A.T.U.
Das EU Reifenlabel soll den Verbraucher auf einen Blick über drei wichtige
Leistungskennzeichen des Reifens informieren: Das Nassbremsverhalten, den
Rollwiderstand und die Lärmentwicklung. Die jeweiligen Werte werden vom grünen A
(Bestnote) bis zum roten G (schlechtester Wert) dargestellt. Obwohl zahlreiche weitere
Leistungsmerkmale nicht berücksichtigt werden, kann die Einstufung bei der Wahl der
Sommerreifen ein erstes Kriterium sein. Bei Winterreifen ergibt sich jedoch ein anderes
Bild, meint Reifen-Experte Jochen Haag von A.T.U: „Für die kalte Jahreszeit so
entscheidende Kriterien wie Haftung und Bremsverhalten auf Schnee oder Eis werden bei
der EU-Kennzeichnung leider nicht erfasst. Das Effizienzlabel informiert den Verbraucher
nicht über die Wintereigenschaften des Reifen.“ Ein bestimmter Winterreifen könne zum
Beispiel trotz guter Werte bei Nasshaftung sehr schlechte Bremswege auf Schnee
aufweisen. „Für die Kaufentscheidung sind daher die Ergebnisse der Reifentests und vor
allem eine individuelle Fachberatung viel wichtiger.“
Wer jetzt noch keine Winterreifen hat, sollte sich beeilen, denn bald greift die
Winterreifenverordnung wieder: In Deutschland sind Winter- oder Ganzjahresreifen Pflicht
bei Schnee, Schneematsch und Reifglätte auf der Fahrbahn. Wer dagegen verstößt, zahlt
40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung des Verkehrs sind
sogar 80 Euro Strafe fällig. Schlimmer noch: Wer mit Sommerreifen auf Schneeglätte
einen Unfall verursacht, begeht eine grobe Fahrlässigkeit und verliert in den meisten
Fällen den Kaskoschutz. Winterurlauber aufgepasst: In vielen Nachbarländern gilt eine
noch strengere Winterreifenpflicht, zum Beispiel in Österreich ab 1. November. atu.de
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