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Autozulassung: Nicht ohne mein Kfz-Kennzeichen

13 Oktober, 2012

Autozulassung was darf ich und was nicht? Bevor die erste Fahrt mit einem neuen Auto angetreten wird, muss es ein amtliches Kfz Kennzeichen bekommen. Deshalb verbietet sich eine Fahrt ohne Kennzeichen zur
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Zulassungsstelle. Darauf verweist der Kfz-Versicherungsvergleich verivox. Der einfachste Weg ist es, das Autohaus mit der Zulassung zu beauftragen. Wer das nicht möchte, muss mit einem zugelassenen Fahrzeug, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zulassungsstelle aufbrechen. Oder er transportiert den guten neuen PKW per Anhänger dort hin. Ansonsten drohen 50 Euro Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und Ärger mit der Autoversicherung.
Eine weitere Möglichkeit sind Kurzkennzeichen, die aber auch erst einen Weg zur Zulassungsstelle erfordern und dann fünf Tage lang gültig sind. Gern werden die roten Kennzeichen der Werkstätten dafür genutzt, die für Überführungs- und Probefahrten ausgegeben werden.
Einfacher ist die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Hier dürfen die entstempelten Kfz Kennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle genutzt werden, wenn sie innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem Nachbarbezirks liegt. Es muss der direkte Weg genommen werden. Umwege, etwa zum Einkaufen, sind nicht abgesichert. Das gilt auch für Fahrten zur und von der Hauptuntersuchung (HU). In diesen Fällen bedarf es auch einer Genehmigung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer. Von ihm braucht der Fahrzeugbesitzer eine elektronische Versicherungsbestätigung, eine eVB-Nummer.
Die oftmals zu beobachtende provisorische Befestigung eines Autokennzeichens oder seine Lagerung hinter Front- oder Heckscheibe sind nicht zulässig. Gefordert wird eine ordnungsgemäße Anbringung außen am PKW. zwi/mid Bildquelle: Axa

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