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Fahrzeugbauer sind 2014 verpflichtet, Kfz Daten weiterzugeben

02 Oktober, 2012

Die EU hat die Weitergabe von Reparatur- und Wartungsdaten ausgebaut. Ab 2014 sind auch die Fahrzeugaufbauer verpflichtet, ihre technischen Informationen an freie Werkstätten und

Servicebetreiben weiterzugeben.
Betroffen davon sind:
Hersteller von Wohnmobilen bis Lebensmitteltransporter.
Mit der neuen Verordnung setzt die EU ihre Politik fort, Kfz-Daten allen am Kfz Markt Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Bisher müssen Kfz-Hersteller und -Zulieferer ihre Informationen offen darlegen, damit im Zuge eines ungehinderten Wettbewerbs Wartungsarbeiten und Instandsetzungen auch von markenunabhängigen Werkstätten durchgeführt werden können. Von der EU durchaus gewollt ist ebenso, dass anhand der Daten Ersatzteile von dritter Seite, nicht vom Originalhersteller, in den Markt gelangen.
Noch ist offen, in welcher Form und über welche Übermittlungswege die Aufbauer ihre Daten weitergeben müssen. Fest steht nur: Neben den eigenen technischen Informationen sollen sie auch über die Teile eines Fahrzeugs informieren, die von anderen Herstellern kommen. Gemeint sind hauptsächlich Motoren und Fahrgestelle. gz/mid

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