In Reisebussen herrscht Anschnallpflicht
20 September, 2012
Wer sich bei Fahrten im Reisebus nicht anschnallt, riskiert schwere Verletzungen und darüber hinaus eine Mithaftung im Schadensfall.
Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-6 U 187/11) gab laut dem Deutschen Anwaltsverein einer nicht angeschnallten Insassin eine Mitschuld an Verletzungen, die sie erlitten hat. Die Gurtpflicht sei allgemein bekannt und gelte auch dann, wenn Busfahrer nicht ausdrücklich darauf hinweisen.
Im konkreten Fall war ein Reisebus mit 38 km/h über doppelte Bahngleise gefahren, wodurch die Frau aus ihrem Sitz hochgeschleudert worden war und sich beim Aufprall einen Lendenwirbel gebrochen hat. Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer langsamer hätte fahren müssen und sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro zu, das es wegen der Mitschuld der Klägerin jedoch um 30 Prozent kürzte. ts/mid
Im konkreten Fall war ein Reisebus mit 38 km/h über doppelte Bahngleise gefahren, wodurch die Frau aus ihrem Sitz hochgeschleudert worden war und sich beim Aufprall einen Lendenwirbel gebrochen hat. Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer langsamer hätte fahren müssen und sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro zu, das es wegen der Mitschuld der Klägerin jedoch um 30 Prozent kürzte. ts/mid
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