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Nutzfahrzeuge:Tagfahrlicht ab 2012 und 2014 Pflicht

05 September, 2012

Ab 01. November 2012 wird das Tagfahrlicht auch für neue Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Pflicht und ab 2014 wird diese Regelung dann generell für alle neu zugelassenen

Modelle in der EU gelten. Ab 01. November 2012 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Für Pkw gilt diese Ausrüstungspflicht bereits seit Februar 2011. Laut dem Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr der deutschen Bundesregierung steigt durch das Fahren mit Licht am Tage die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer und damit die Sicherheit. Tagfahrleuchten dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen. Die Anbringung am Fahrzeug muss mindestens 25 Zentimeter und maximal 150 Zentimeter über dem Boden erfolgen.

Deutsche Fahrzeughersteller wie Mercedes-Benz rüsten einige Nutzfahrzeuge schon jetzt serienmäßig mit Tagfahrlicht aus. Der Citaro Euro VI und die neue ComfortClass 500 im Bussegment, der neue City-Van Citan und die kommenden "Actros" und "Antos" entsprechen schon jetzt der EU-Richtlinie. Obwohl allgemein keine Nachrüstpflicht bei älteren Typen besteht, bietet Daimler jedoch auch hier die Möglichkeit der Nachrüstung als Sonderausstattung an. feb/mid Bildquelle: Mercedes-Benz

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