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Irreführende Flatrate-Werbung für Handys

04 September, 2012

Die Verbraucherzuentrale NRW geht erfolgreich gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter vor. Ob fürs Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben: Flatrates sind bei Telefon- und Internetkunden sehr beliebt. Versprechen sie doch eine unbegrenzte Nutzung zum

Pauschaltarif und somit Schutz vor Rechnungsexplosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen. Dies stellt die Verbraucherzentrale NRW vermehrt fest. Gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter sind die Verbraucherschützer nun erfolgreich vorgegangen.
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 100/12 – nicht rechtskräftig) konnte beispielsweise der 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als „SMS-Flat“ untersagt werden, wenn es mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im konkreten Fall waren von der Flatrate fürs Handy nur 1.000 SMS pro Monat, jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten.
Ohne Einschaltung des Kadi beugten sich zwei weitere bekannte Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So verspricht Vodafone, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit „Festnetz-Flat“ zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1500 Minuten umfasst und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich bezahlt werden muss. Besonders positiv: Der Anbieter hat die Tarif-Option in einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die Bezeichnung „Flat“ verdient.
Auch die Medion AG (Aldi Talk) hat nachgebessert und gelobt, künftig auf die Tarifbezeichnung „All-In Flat 2.000“ sowie die Werbeaussage „Die Flatrate in alle Netze“ zu verzichten. Der Haken hier: Nicht jedes Gespräch in jedes Netz war mit dem Pauschalbetrag abgegolten. vz.nrw.de

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