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Urteil Hinweisschild: Verkehrsunfall mit ausfahrendem Poller

24 Juli, 2012

geht zu Lasten des Autofahrers. Ein Autofahrer darf in einer mit dem deutlichen Hinweisschild "Einzeln einfahren" versehenen Sperranlage nicht unbesehen einem Fahrzeug

vor sich hinterherpreschen, das gerade die von einem absenkbaren Poller freigegebene Zufahrt verlässt. Jedenfalls muss der automatische Poller nicht so konstruiert sein, dass er den nach Durchfahrt des ersten Fahrzeugs eingeleiteten Sperrvorgang unterbricht und wieder absinkt, wenn sich ihm ein weiteres Fahrzeug unberechtigterweise nähert, hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden (Az. 4 U 54/11-16).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geschah das Malheur an der Talsperre Bosen im nördlichen Saarland. Die Ein- und Ausfahrt zum Seegelände wird durch eine Polleranlage geregelt. Als eine Frau mit ihrem Transporter dort durchfahren wollte, war vor ihr gerade ein weiteres Fahrzeug zum Stehen gekommen. Als das wieder anfuhr, schoss die Frau in dem behaupteten Irrglauben, die Polleranlage sei nicht in Betrieb, mit ihrem Wagen hinterher. Dabei überhörte sie offenbar auf Grund der lauten Dieselmotoren beider Fahrzeuge auch das akustische Warnsignal des knapp eine Sekunde nach Umschalten der Ampel auf "Rot" wieder ausfahrenden Pollers.
Die Kosten von über 6000 Euro für die schweren Beschädigungen am Unterboden des Transporters wollte sie nun vom Landkreis ersetzt haben. Der habe mit der Fehlkonstruktion der Sperranlage seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dem widersprachen die Oberlandesrichter, da bei der Anlage eindeutig gewarnt wurde, die Poller einzeln zu überfahren. Wird dieser Warnpflicht Genüge getan, ist es zur Verkehrssicherung nicht auch noch erforderlich, die Sperranlage so zu konstruieren, dass sich der Poller auch dann wieder absenkt, wenn sich ein Fahrzeug dem ausfahrenden Poller unberechtigterweise nähert. auto-medienportal.net/nic

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