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Neuwagen - TÜV - Hauptuntersuchung: Was ist neu?

24 Juli, 2012

TÜV Reform erfasst auch Elektronik. Seit 01. Juli 2012 ist die Reform der Hauptuntersuchung für Fahrzeuge in Kraft getreten. Ihr unterliegen zunächst alle ab dem 01. Juli 2012 neu zugelassenen Pkw. Ein neuer Prüfpunkt im Programm der Hauptuntersuchung ist die umfassende Prüfung sicherheitsrelevanter elektronischer Systeme. Neu sind zudem

eine kurze Probefahrt und der Wegfall der Rückdatierung der Plakettengültigkeit bei überzogenem Hauptuntersuchung-Termin.
Wird der TÜV Termin um mehr als zwei Monate überschritten, erhöht sich die Prüfgebühr um 20 Prozent. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Gebühren von 54 bis 62 Euro ohne AU je nach Bundesland. kzr/mid

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