Autotuning: Problematisches Chip-Tuning
10 Mai, 2007
Falls in einem Motor von einem Pkw ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motor-Elektronik eingebaut wird, sogenanntes Chip-Tuning, und dadurch das Abgasverhalten des Motors ver?ndert wird, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenns der Einbau des Chips nicht unverz?glich durch einen amtlich anerkannten Sachverst?ndigen abgenommen wird und eine entsprechende Best?tigung erteilt wird.
Das gilt auch dann, wenn f?r den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt. Vorsicht: Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 U 181/05
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 U 181/05
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