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Alkohl am Steuer: Fahrverbot f?r Radfahrer

07 Mai, 2007

Fahrverbot f?r Radfahrer nach Trunkenheitsfahrt. Nicht nur einem Autofahrer, sondern auch einem Radfahrer kann ein Fahrverbot f?r das F?hren von Fahrzeugen jeglicher Art auferlegt werden, wenn er bei einer Trunkenheitsfahrt ertappt wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor (VG Neustadt, Az.: 3 L 295/07), das jetzt publik wurde. Im konkreten Fall war ein Mann nachts mit einem unbeleuchteten Fahrrad in Schlangenlinien fahrend einer Polizeistreife aufgefallen, bei dem ein Alkoholtest 1,67 Promille ergab.

Daraufhin forderte die Stra?enverkehrsbeh?rde den Mann, der nicht im Besitz eines F?hrerscheins war, auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum F?hren von Fahrzeugen vorzulegen. Als er dieses nicht vorlegte, untersagte ihm die Beh?rde mit sofortiger Wirkung das F?hren von eigentlich erlaubnisfreien Fahrzeugen. Auch ein Widerspruch half dem Mann nicht: Die Richter entschieden, dass die Festlegung der Beh?rde nicht zu beanstanden sei. F?hre jemand im Stra?enverkehr ein Fahrzeug, wozu auch ein Fahrrad z?hle, mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr, so k?nne von ihm sehr wohl ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden, urteilten die Richter. Wenn er die Auflagen - auch unter dem Hinweis, er k?nne sie nicht bezahlen - nicht erf?lle, sei auch ein Radfahrverbot rechtens. (autopreorter.net)

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