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Ratgeber Reisemobilisten - Gut gemietet ist die halbe Urlaubs-Miete

16 Mai, 2012

Unsere Tipps für alle Reisemobilisten oder die es noch werden möchten: Viele Urlauber reisen mit einem gemieteten Wohnanhänger oder einem Wohnmobil in den Urlaub. Die Beachtung von ein paar Regeln spart Ärger.

Nicht nur Ferienhotels sind außerhalb der Schulferien günstiger zu buchen. Auch Reisemobile und Caravans haben saisonale Mietpreise, meist auf Tagesbasis mit einer Mindestmietzeit von einer Woche. Bei der Kostenplanung muss damit gerechnet werden, dass mache Vermieter sogenannte "Servicepauschalen für die Bereitstellung des Fahrzeugs und einer Gasflasche" extra in Rechnung stellen. Der Mietpreis ist vielfach an eine Kilometerbeschränkung geknüpft. Wer davon ausgehen muss, damit nicht zu reichen, sollte sich vor Abschluss des Mietvertrages über die Kosten für die Mehrkilometer informieren, sonst gibt es ein böses Erwachen. Eine Alternative sind Verträge ohne Begrenzung, die dann aber von vornherein teurer sein können.
Der Vermieter sichert sich meist mit einer Kaution gegenüber dem Mieter ab. Inter Caravaning, ein europaweit agierende Caravaning Fachhandelskette, regelt das über die Kreditkarte. Es gibt aber auch Vermieter, bei denen man Bargeld hinterlegen muss. Für das gemietete Fahrzeug ist meist ein Vollkaskoversicherung im Mietpreis enthalten, allerdings mit einer Selbstbeteiligung, die oft der Höhe der Kaution entspricht. Wer sich besonders unsicher fühlt, sollte eine Zusatzversicherung abschließen. Übliche Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen runden das Thema Versicherung ab.
Bevor man sich für das Mieten eines Reisemobils oder eines Wohnanhängers entscheidet, sind die Zulassungsdaten für den Führerschein zu checken. Eine vor 1999 erworbene Klasse 3 dürfte in jedem Fall reichen. Sie schließt Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen ein. Die Kombination Zugfahrzeug/Anhänger darf 18,75 Tonnen auf die Waage bringen. Das dürfte reichen. Nach den neuen Führerscheinklassen ab 1999 erwerben die meisten Fahrschüler die Klasse B. Mit ihr dürfen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden. Die Reisemobilhersteller haben sich darauf eingestellt und bieten gerade ihre Mietmodelle bis zu dieser Grenze an. Wer mit großer Familie reist und das Wort Komfort nicht zu Hause lasse möchte, kann damit Probleme bekommen.
Ganz ähnliche Überlegungen sind anzustellen bei einem Führerschein der Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen werden soll. 750 Kilo zulässiges Gesamtgewicht sind immer zugelassen. Wohnwagen sind jedoch in einer anderen Gewichtsklasse angesiedelt, und bringen es schon mal auf 1 000 Kilo Leergewicht. Sie dürfen trotzdem mit diesem Führerschein gezogen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger die 3,5-Tonnen-Grenze nicht überschreitet.
Da es sich meist um Fahrzeuge handelt, die selten genutzt werden, ist eine gründliche Einweisung notwendig. Mancher Vermieter bietet zum Beispiel Bewegtbildmaterial an, auf dem die Handhabung von Geräten und möglichen Umbauten vorgeführt wird. Wichtig ist, alle Mängel bei der Übernahme zu protokollieren, wenn sie denn nicht gleich behoben werden können und keine funktionalen Einschränkungen bringen.
Ebenso sorgfältig wird der Vermieter bei der Rückgabe hinschauen. Die Mietbedingungen enthalten meist wieder eine Pauschale für die Reinigung und Entsorgung von Abfällen. Manche Vermieter räumen auch die Möglichkeit zur (kostenlosen) Selbstreinigung ein, stellen dann aber hohe Anforderungen an die Sauberkeit. Klaus Zwingenberger/mid kzr/mid Bildquelle: Bürstner

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