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Promille beim Radfahren - Alkohol-Genzwerte für Fahrradfahrer

23 März, 2012

Mit wie viel Promille darf man noch Fahrrad fahren? Unfälle mit alkoholisierten Radfahrern nehmen dramatisch zu, der bisher geltende Grenzwert von

1,6 Promille Blutalkoholgehalt für die absolute Fahruntüchtigkeit darf daher keinen Bestand haben. Dafür sprachen sich etwa 150 Experten im Rahmen der gemeinsam vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Unfallforschung der Versicherer (UDV) in dieser Woche in Berlin durchgeführten Konferenz „Sicherer Radverkehr“ aus. Zudem sollte, wie für Kraftfahrzeuge auch, ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt werden.
Experten für Änderung der Alkoholgrenzwerte für Fahrradfahrer UDV/DVR-Symposium „Sicherer Radverkehr“
Wissenschaftliche Untersuchungen sollen jetzt die Grenzwerte klären, die nach Meinung der Teilnehmer bei etwa 0,8 Promille für die Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit liegen sollten. Was viele nicht wissen: Im Falle eines Unfalls können auch 0,3 Promille schon ein Straftatbestand sein. Die Experten stellten zudem fest, dass die Planung des Radverkehrs in vielen Kommunen noch keinen mit dem Autoverkehr gleichen Rang habe. Es müsse mehr „von außen nach innen“ geplant werden, also zunächst der Flächenbedarf von Fußgänger- und Radverkehr ermittelt werden und nicht umgekehrt. Der Einrichtung von Zwei-Richtungen-Radwegen wurde, von begründeten Ausnahmen abgesehen, eine Absage erteilt. So genannte „Geisterradler“ seien schon jetzt ein Hauptunfallproblem, das die Planung nicht noch befördern dürfe. Insgesamt war sich die Konferenz einig, dass homogenere Geschwindigkeiten im Stadtverkehr nicht nur zu weniger Unfällen, sondern auch zu mehr Lebensqualität beitragen könnten. Die Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts soll deshalb ernsthaft geprüft werden. Die Verkehrsdisziplin soll mit Kampagnen ohne erhobenen Zeigefinger gefördert werden. Ziel müsse die Einhaltung des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sein, der allen Verkehrsteilnehmern gegenseitige Vorsicht und Rücksicht gebietet. Die Polizei soll an Unfallschwerpunkten mit Radlern kontrollieren und insgesamt mehr Verstöße ahnden. Als einzig Erfolg versprechendes Instrument wurde dazu die Einrichtung von polizeilichen Fahrradstreifen gefordert. www.dvr.de

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