CO2-Ausstoss: Feinstaubplakette, Fahrverbot und Umweltzonen
28 April, 2007
Seit 01. M?rz 2007 ist die Feinstaubverordnung in Kraft getreten. Was bedeutet das f?r uns Autofahrer? Die sogenannte Feinstaubplaketten-Verordnung erlaubt es Kommunen und St?dten, Umweltzonen einzurichten und Fahrverbote f?r alle Autos mit hohem Schadstoffausstoss bzw. CO2-Ausstoss auszusprechen.
Dies wird in erster Linie die gr??eren St?dte betreffen, wie z.B. Berlin, Frankfurt, D?sseldorf ect. deren Innenst?dte durch viel Verkehr belastet werden, oder nat?rlich auch Orte durch die besonders viel Schwerlastverkehr und Fernverkehr rollt.
Ca. Sieben Millionen PKWs werden von Fahrverboten betroffen sein. Autofahrer, die am eigenen Wohnort keine Umweltzone haben, sollten daran denken, dass sie unter Umst?nden in oder durch eine Stadt kommen, in der sie eine Feinstaubplakette ben?tigen. Solange kein Feinstaubalarm gemeldet wird, k?nnen Umweltzonen auch ohne diese Plakette befahren werden. PZum Problem kann es jedoch dann werden, wenn ein Fahrzeug in einer Umweltzone abgestellt und dann pl?tzlich Feinstaubalarm gemeldet wird. In der Theorie d?rfte man dann das Auto nicht mehr bewergen. Ob die einzelnen Kommunen oder St?dte f?r solche F?lle Ausnahmeregelungen erlassen werden, bleibt jedoch noch offen.
Lesen Sie auch hierzu unseren interessannten Bericht zur Feinstaubverordnung.
U.B.
Ca. Sieben Millionen PKWs werden von Fahrverboten betroffen sein. Autofahrer, die am eigenen Wohnort keine Umweltzone haben, sollten daran denken, dass sie unter Umst?nden in oder durch eine Stadt kommen, in der sie eine Feinstaubplakette ben?tigen. Solange kein Feinstaubalarm gemeldet wird, k?nnen Umweltzonen auch ohne diese Plakette befahren werden. PZum Problem kann es jedoch dann werden, wenn ein Fahrzeug in einer Umweltzone abgestellt und dann pl?tzlich Feinstaubalarm gemeldet wird. In der Theorie d?rfte man dann das Auto nicht mehr bewergen. Ob die einzelnen Kommunen oder St?dte f?r solche F?lle Ausnahmeregelungen erlassen werden, bleibt jedoch noch offen.
Lesen Sie auch hierzu unseren interessannten Bericht zur Feinstaubverordnung.
U.B.
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