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Alkohol-bedingter Verkehrsunfall: Der Blick ins Glas kann teuer werden

11 Februar, 2012

Bei einem Alkohol-bedingten Verkehrsunfall kann es teuer: Wer erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen.

Jetzt herrscht bei der Polizei wieder Hochkonjunktur. Fasching, Fastnacht oder Karneval heißt der Grund dafür, denn dabei wird viel gefeiert und dazu Alkohol getrunken. Erst am 22. Februar ist Aschermittwoch, an dem die sogenannte fünfte Jahreszeit endet. Nach Einschätzung des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) verlieren wieder einige tausend Promille-Fahrer ihren Führerschein. Daher wird geraten, das Auto zu Hause zu lassen, wenn es zum fröhlichen Feiern geht. Öffentliche Verkehrsmittel sind stets billiger und zudem sollte den Karnevalisten bewusst sein, dass bei jedem vierten Unfall mit Todesfolge Alkohol im Spiel war. Grund genug, auf Busse, Bahnen und Taxis zu setzen oder sich von jemandem fahren zu lassen, der nüchtern geblieben ist.

Wer erwischt wird, muss auch tief in die Tasche greifen. Denn bereits das erste Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze kostet satte 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Wer zum zweiten Mal erwischt wird, zahlt 1.000 Euro und muss den Führerschein drei Monate abgeben. Bei einem Alkohol-bedingten Unfall kann es noch teurer werden: Die Kfz Versicherungen entschädigen zwar die Opfer, können aber beim Alkohol-Sünder Regressansprüche geltend machen. Auch der Beifahrer bekommt nur einen Teil seines Schadens ersetzt, wenn er von der Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste.

Übrigens helfen gegen Alkohol im Blut weder Tricks noch Koffein oder Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer also gegen Mitternacht mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat selbst am nächsten Morgen um 10 Uhr noch 0,5 Promille Restalkohol im Blut und ist fahruntauglich. ld/mid

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