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Finger weg vom Punktetausch - Strafpunkte gegen Zahlung

31 Januar, 2012

Der Handel Geld gegen Punkte bommt. Fliegt der Schwindel auf, droht dem Fahrer folgende Strafen:

Beim Handel Geld gegen Punkte droht Gefängnis. Nehmen Autofahrer nach einem groben Verkehrsdelikt das Angebot dubioser Agenturen an, die Straf-Punkte gegen Zahlung etlicher hundert Euro auf dem Konto eines von Alter, Geschlecht und Aussehen her passenden Führerschein-Besitzers registrieren zu lassen, schlagen sie einen strafbaren Handel vor. Nach Angaben des ADAC riskiert der Verkehrssünder hohe Geldstrafen und sogar einen Gefängnisaufenthalt, und dasselbe Schicksal droht den Strohmännern oder Strohfrauen, die gegenüber der Bußgeldstelle angeben, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens mit dem Auto gefahren sind. Fliegt der Schwindel auf, wird dem Fahrer, der sein Punktekonto belasten lässt, eine mittelbare Falschbekundung zur Last gelegt, was eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren nach sich ziehen kann, und der tatsächliche Verkehrssünder muss bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft rechnen. gfm/mid

Weitere Infos rund um die Flensburger Punkte finden Sie in unserem Punktekatalog

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