Ratgeber: Verbrauchsinformation auch bei Vorführwagen vorgeschrieben
04 Januar, 2012
Auch für Vorführwagen mit geringer Laufleistung kann die Verpflichtung zu Angaben von Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß in Verkaufsangeboten gelten. Ein Autohändler, der ein Fahrzeug im Internet mit den Angaben Vorführfahrzeug, EZ 3/2009, 500 km
angeboten hatte, wurde verklagt, weil die Informationen zum Verbrauch und den CO2-Emissionen nicht enthalten waren. Laut BGH kommt es auf die Motivlage bei der Anschaffung des Fahrzeugs an, ob die Informationspflicht besteht.
Entscheidend seien die Umstände, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers ausgeschlossen wäre. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1 000 km) an, ist davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben hat, so die ARAG-Experten. BGH, Az.: I ZR 190/10. ld/mid
Entscheidend seien die Umstände, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers ausgeschlossen wäre. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1 000 km) an, ist davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben hat, so die ARAG-Experten. BGH, Az.: I ZR 190/10. ld/mid
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.