TÜV HU: noch wird rückdatiert
04 Januar, 2012
Autofahrer sollten nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeits-
datum.
TÜV SÜD: Rosa hat ausgedient. Neues Jahr, neue Farbe: Wer noch mit einer rosafarbenen Plakette unterwegs ist, für den ist es höchste Zeit für einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU), denn: wer jetzt noch mit „rosa“ am Nummernschild unterwegs ist, der hätte 2011 zur HU gemusst. Zudem sollten Autofahrer nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeitsdatum. Darauf weist TÜV SÜD ausdrücklich hin. Die Rückdatierung entfällt erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird.
Probefahrt, HU-Adapter, Mängelbaum – die Hauptuntersuchung steht 50 Jahre nach der Einführung der Plakette vor einer großen Novelle. Besondere Beachtung hat bereits im Vorfeld die geplante Aufhebung der Rückdatierung gefunden. Demnach soll sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum orientieren, sondern wie einst 24 Monate nach der Durchführungszeitpunkt der Fahrzeugüberprüfung. Die Änderungen sind Teil der 47. Novelle StVZO, die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird. Demnach könnte die Rückdatierung tatsächlich bereits in diesem Jahr aufgehoben werden – wann, steht jedoch bisher nicht fest. Bis es soweit ist, gelten die Regeln wie gehabt: Es droht ein Bußgeld, wenn die Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung belangt wird“, betont TÜV SÜD HU-Experte Philip Puls.
Wer also noch jetzt mit einer rosafarbenen Plakette mit der Zahl 11 auf dem Kennzeichen von Auto, Anhänger oder Motorrad unterwegs ist, sollte sich schleunigst zur HU anmelden. In welchem Monat die Fahrzeuguntersuchung fällig ist, erkennen Halter an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2011 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2012 ein Bußgeld von 25 Euro. Bereits vorher kann die Verkehrsüberwachung ein Verwarngeld aussprechen. Gleich 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 75 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu Buche.
Übrigens: Ende des Jahres 2012 laufen die Plaketten mit der Farbe „grün“ ab, bei der Neuerteilung der HU 2012 gibt es die Farbe „blau“ ans Kennzeichen.
Rosafarbene Plakette auf dem Autokennzeichen? Dann schnellstmöglich zu einem Service-Center von TÜV SÜD kommen oder sich telefonisch oder online (unter www.tuev-sued.de) zur Hauptuntersuchung anmelden.
Bildtext: Wer jetzt noch mit einer rosafarbenen Plakette unterwegs ist, sollte sich schnell zur Hauptuntersuchung anmelden. www.tuev-sued.de
TÜV SÜD: Rosa hat ausgedient. Neues Jahr, neue Farbe: Wer noch mit einer rosafarbenen Plakette unterwegs ist, für den ist es höchste Zeit für einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU), denn: wer jetzt noch mit „rosa“ am Nummernschild unterwegs ist, der hätte 2011 zur HU gemusst. Zudem sollten Autofahrer nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus verlängern zu können, denn es wird weiter rückdatiert – auf das eigentliche Fälligkeitsdatum. Darauf weist TÜV SÜD ausdrücklich hin. Die Rückdatierung entfällt erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird.
Probefahrt, HU-Adapter, Mängelbaum – die Hauptuntersuchung steht 50 Jahre nach der Einführung der Plakette vor einer großen Novelle. Besondere Beachtung hat bereits im Vorfeld die geplante Aufhebung der Rückdatierung gefunden. Demnach soll sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum orientieren, sondern wie einst 24 Monate nach der Durchführungszeitpunkt der Fahrzeugüberprüfung. Die Änderungen sind Teil der 47. Novelle StVZO, die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird. Demnach könnte die Rückdatierung tatsächlich bereits in diesem Jahr aufgehoben werden – wann, steht jedoch bisher nicht fest. Bis es soweit ist, gelten die Regeln wie gehabt: Es droht ein Bußgeld, wenn die Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung belangt wird“, betont TÜV SÜD HU-Experte Philip Puls.
Wer also noch jetzt mit einer rosafarbenen Plakette mit der Zahl 11 auf dem Kennzeichen von Auto, Anhänger oder Motorrad unterwegs ist, sollte sich schleunigst zur HU anmelden. In welchem Monat die Fahrzeuguntersuchung fällig ist, erkennen Halter an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Ist die Plakette demnach im Dezember 2011 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2012 ein Bußgeld von 25 Euro. Bereits vorher kann die Verkehrsüberwachung ein Verwarngeld aussprechen. Gleich 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 75 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu Buche.
Übrigens: Ende des Jahres 2012 laufen die Plaketten mit der Farbe „grün“ ab, bei der Neuerteilung der HU 2012 gibt es die Farbe „blau“ ans Kennzeichen.
Rosafarbene Plakette auf dem Autokennzeichen? Dann schnellstmöglich zu einem Service-Center von TÜV SÜD kommen oder sich telefonisch oder online (unter www.tuev-sued.de) zur Hauptuntersuchung anmelden.
Bildtext: Wer jetzt noch mit einer rosafarbenen Plakette unterwegs ist, sollte sich schnell zur Hauptuntersuchung anmelden. www.tuev-sued.de
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