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Vorsicht mit Restalkohol

29 Dezember, 2011

Viele Autofahrer unterschätzen den Restalkoho. Was passiert bei einem Verkehrsunfall, egal ob schuldig oder unschuldig?

Viele Menschen wissen nicht, dass der Abbau von Alkohol im Blut wesentlich länger dauert als der Aufbau. Wer zum Beispiel an Silvester richtig feiert, kann schnell einen Alkoholpegel von über ein Promille aufbauen. Um diesen Alkohol wieder aus dem Blut zu bekommen, bedarf es mehrerer Stunden. Wer bis früh morgens feiert, kann sicher sein, zu viel Restalkohol im Blut zu haben, um sich am nächsten Tag gefahrlos hinter das Lenkrad zu setzen. Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde rund 0,1 Promille bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen wird noch weniger abgebaut.
Wer sich am nächsten Tag hinter das Steuer setzt, kann also noch leicht über 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und macht sich damit strafbar. Bei einer Fahrzeugkontrolle würde der Fahrer in solch einem Fall seinen Führerschein für drei Monate verlieren und müsste gleichzeitig eine Geldbuße von 500 Euro bezahlen. Zudem werden vier Punkte in der Flensburger Sünderkartei registriert. Wird man zum zweiten Mal erwischt, müssen 1 500 Euro geblecht werden. Wer über 1,1 Promille im Blut hat, muss mit einer Strafe von bis zu 3 000 Euro rechnen, bekommt sieben Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis für längere Zeit entzogen. Besonders aufpassen sollten auch Fahranfänger. Bei ihnen gilt die strikte Einhaltung der 0,0 Promille-Grenze.
Aber auch wer mit nur 0,3 Promille Blutalkohol unschuldig in einen Unfall verwickelt wird oder eine auffällige Fahrweise zeigt, muss mit Führerscheinentzug, Geldstrafe und Punkten rechnen. Also kein Alkohol, wenn man mit dem Kraftfahrzeug unterwegs ist. js/mid
Bildquelle: Polizei NRW

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