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Parken im Weihnachtsstress: Vorsicht die StVO gilt nicht überall

21 Dezember, 2011

Kenn Sie die Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Parken? Kreisende Autos auf der Suche nach einem Parkplatz, hektisch ausscherende Fahrzeuge und vollbepackte Passanten:

Auf den Parkplätzen von Einkaufszentren und Supermärkten geht es kurz vor Weihnachten nicht gerade besinnlich zu - ein Unfall ist da schnell passiert. "Auf einer öffentlichen Straße ist die Schuldfrage meist klar, aber auf einem Parkplatz nicht unbedingt. Denn hier gilt nicht zwangsläufig die Straßenverkehrsordnung, und damit beispielsweise auch nicht die Vorfahrtsregel Rechts vor Links", sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Ausschlaggebend hierfür ist, ob an der Einfahrt zum Parkplatz oder Parkhaus ein Schild auf die Straßenverkehrsordnung hinweist: "Nur dann gelten die gewohnten Verkehrsregeln", erklärt R+V-Experte Walter. "Aber auf allen Parkplätzen gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme." Das bedeutet beispielsweise, nur im Schritttempo zu fahren, stets bremsbereit zu sein und auf ein- und ausparkende Fahrzeuge zu achten. Wer dies nicht berücksichtigt, muss bei einem Zusammenstoß unter Umständen einen Teil des Schadens tragen.

Das R+V-Infocenter empfiehlt daher folgende Verhaltensmaßnahmen und das nicht nur zur Weihnachtszeit:
- Nach allen Seiten absichern: Beim Ein- und Ausparken beide
Fahrtrichtungen im Auge behalten.
- Auf abbiegende Kraftfahrzeuge achten: Die "Hauptfahrbahn" ist keine
Vorfahrtstraße. Dies gilt auch für die Fahrspuren zwischen den
Parkbuchten. Denn alle Fahrbahnen sind zur Parkplatzsuche
angelegt.
- Stets mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen: Weiße Pfeile auf
dem Boden empfehlen eine Fahrtrichtung, machen sie aber nicht
zur Einbahnstraße. Richtungsweisend und verbindlich ist nur das
entsprechende Verkehrsschild.
www.infocenter.ruv.de

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