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Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung - So entgehen Sie der Prämienerhöhung

10 Dezember, 2011

Tipp Sonderkündigungsrecht: Eine Beitragserhöhung liegt vor, wenn die Versicherungsprämie aufgrund Veränderungen beim Preis oder in der Typ-oder Regionalklasse steigt. Achtung! Dies ist nicht immer in der Jahresrechnung ersichtlich.

Wem vor kurzem eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung seiner
Kfz-Versicherung ins Haus geflattert ist, hat aufgrund eines Sonderkündigungsrechts immer noch die Chance seinen Kfz-Versicherer zu wechseln. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung möglich, erläutert Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. in Heilbronn.
Das heißt, wenn Sie Ende November die Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie noch bis Ende Dezember zum Zeitpunkt der wirksam werdenden Beitragserhöhung, in der Regel der 1. Januar, kündigen. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, so der Fachmann weiter.
Eine Beitragserhöhung liegt vor, wenn die Prämie aufgrund Veränderungen in der Regional- oder Typklasse oder beim Preis steigt. Dies ist nicht immer in der Jahresrechnung ersichtlich. Manchmal wird sie durch eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel versteckt. www.geldundverbraucher.de

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