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Forderung nach einfachere Firmenwagenbesteuerung

23 September, 2011

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht bei der Firmenwagenbesteuerung dringenden Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers: Die geplante drastische Erhöhung der Dieselsteuer

würde zu erheblichen Verwerfungen im bestehenden Mix von Benzin- und Dieselfahrzeugen führen.
"Die heutige Regelung ist zu kompliziert, und was wir bisher an Änderungen erlebt haben, ist das Gegenteil einer Vereinfachung" sagte VDA-Geschäftsführer Klaus Bräunig zur Eröffnung der Fachveranstaltung "Auto und Steuern" auf der 64. IAA Pkw in Frankfurt. Zustimmung erhielt Bräunig von Prof. Frank Balmes (Steuerberatungsgesellschaft PKF), der die wachsende Komplexität der Firmenwagenbesteuerung darlegte: "Während das Auto in 125 Jahren einige Revolutionen durchlebt hat, kann man das von der seit 110 Jahren bestehenden Besteuerung des Autos nicht behaupten." Die Firmenwagenbesteuerung sei mit fast jeder gesetzlichen Änderung und mit jeder Verwaltungsanweisung komplizierter geworden. Balmes plädierte dafür, bei der Firmenwagenbesteuerung den komplizierten 0,03%-Sonderzuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzuschaffen und im Gegenzug für diese Fahrten die Entfernungspauschale zu beseitigen. Hans-Joachim Vanscheidt, Leiter der Steuerabteilung im VDA, sprach sich dafür aus, die notwendige Vereinfachung der Firmenwagenbesteuerung mit der anstehenden Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zu verbinden.

Der VDA wandte sich zudem gegen das Vorhaben der EU, die Besteuerung von Dieselkraftstoff für Pkw und Nutzfahrzeuge ab 2013 europaweit schrittweise anzuheben. "Die geplante drastische Erhöhung der Dieselsteuer würde zu erheblichen Verwerfungen im bestehenden Mix von Benzin- und Dieselfahrzeugen führen und damit auch ökologisch kontraproduktiv sein", sagte Bräunig. "Selbst bei einer langen Übergangsfrist bis zum Jahr 2023, von der jetzt die Rede ist, bliebe dieser Ansatz von vornherein verfehlt." Bräunig begrüßte, dass es von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bislang keine Signale gebe, der Neuregelung zuzustimmen.

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer stellte heraus, er rechne nicht damit, dass die Entscheidung "so dramatisch gegen die Dieseltechnologie ausfällt, wie das jetzt besprochen wird". Peter Bille aus dem Bundesfinanzministerium führte aus, dass man sich in Brüssel gegen den Grundsatz "Gleicher Steuersatz bei gleicher Verwendung von Energieerzeugnissen" wende. Man lehne die Einführung einer CO2-Besteuerung für Energiezeugnisse und die Aufteilung der Energiebesteuerung in eine Energieverbrauchs- und eine CO2-Komponente jeweils mit einem eigenen Mindeststeuersatz ab. www.vda.de

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