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Autotuning: Chip-Tuning nur mit Gutachten

12 April, 2007

Service: Chip-Tuning nur mit Gutachten. Wer in seinen PKW-Motor einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut ("Chip-Tuning"), muss den Einbau unverz?glich durch den T?V oder einen amtlich anerkannten Sachverst?ndigen abnehmen und best?tigen lassen. Ansonsten erlischt andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, meldet der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006 hervor (AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236).

Das gelte auch dann, wenn f?r den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegt. Selbst wenn der Chip sp?ter wieder ausgebaut wird, lebt die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf. Ein weiterer Gang zur Zulassungsbeh?rde ist also unvermeidlich. Das Chip-Tuning nutzt die Leistungsreserven des Motors aus. Da sich eine solche Ma?nahme negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch oder das Abgasverhalten auswirken kann, lehnen die Fahrzeughersteller Chip-Tuning generell ab. Abgesehen davon besteht das Risiko, dass Garantieanspr?che f?r das Fahrzeug mit einem Einbau des Chips verloren gehen.

Der ADAC weist zus?tzlich darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung k?nne bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er pr?ft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Pr?mie weiter versichert bleiben kann oder ob eine h?here Pr?mie f?llig wird. (autoreporter.net ar/os)

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