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Leichter zum Steuer sparenden H-Kennzeichen

20 September, 2011

Ab 01. November 2011 gilt die neue Oldtimerrichtlinie. Für die Zuteilung des H-Kennzeichens ist eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO nach wie vor erforderlich, jedoch erhält der

Sachverständige bei der Begutachtung des Fahrzeugs mehr Freiraum.

Ist es nur ein altes Auto oder schon ein echter Klassiker? Mit der neuen Oldtimerrichtline erhält der Sachverständige ab 1. November 2011 bei der Begutachtung des Fahrzeugs mehr Freiraum. Nach Angaben der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung wird die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt des begehrten H-Kennzeichens ersatzlos gestrichen.
Um bei der Oldtimerbegutachtung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt zu werden, muss das Auto mindesten 30 Jahre alt und in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand sein – also wesentlich besser als „normale alte“ Fahrzeuge. Die wichtigsten Fragen zum Thema Klassiker und Oldtimerstatus beantwortet die aktuelle Broschüre „GTÜ Informativ“, die bei den GTÜ-Partnern kostenlos erhältlich ist und alternativ unter http://informativ.gtue.de zum Download bereitsteht.
Neue Oldtimerrichtline ab 1. November 2011
Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.
Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden. Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise helfen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor Ort oder der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de weiter. GTÜ

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