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Verkehrsunfall im Ausland – Schadenregulierung daheim

07 September, 2011

So klappt es mit der Schadenregulierung und was man im Erstnfall wissen sollte: Die Schadenregulierung innerhalb der EU ist zwar seit einigen Jahren einfacher geworden. Denn Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden. Jeder im EU-Raum

ansässige Autoversicherer muss dafür einen Schadenregulierungs-Beauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes, und das weicht in vielen Fällen vom deutschen Recht erheblich ab.

Was man im Ernstfall wissen sollte: Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungs-Beauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selbst darum kümmern.

Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung. automedienportal/Sm

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