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Feinstaub - Belastung und Fahrverbote

31 März, 2007

Zum heutigen Feinstaub-Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erkl?rt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH): Mit dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig sind von hohen
Feinstaub-Belastungen betroffene B?rger ihrem Recht, f?r sich saubere
und gesunde Luft einzuklagen, einen wichtigen Schritt n?her gekommen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verhilft
den Kommunen kurzfristig noch in diesem Jahr zu deutlich strengeren
Fahrverboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einem von der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) unterst?tzten Verfahren eines M?nchener
B?rgers gegen den Freistaat Bayern deutlich gemacht, dass von
Feinstaub Betroffene von den Beh?rden nicht allein gelassen werden
k?nnen. Die Tatsache, dass es erhebliche Anstrengungen erfordert, die
Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte sicherzustellen, rechtfertigt
keine Unt?tigkeit der zust?ndigen St?dte. In M?nchen wurde der
erforderliche Aktionsplan (den St?dte bei einer auch nur drohenden
Grenzwert?berschreitung aufzustellen haben) bis heute nicht
verabschiedet. In diesem Plan sind die Ma?nahmen festzulegen, die
kurzfristig zu ergreifen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat
deshalb heute entschieden, die Frage, ob bereits die Aufstellung
eines solchen Plans von einem betroffenen B?rger vor Gericht
erzwungen werden kann, dem Europ?ischen Gerichtshof (EuGH)
vorzulegen. Damit hat das Gericht die grunds?tzliche Bedeutung des
Schutzes vor Feinstaub-Immissionen deutlich gemacht. "Die L?nder und
Kommunen sollen diese Entscheidung sehr ernst nehmen und nun
kurzfristig die notwendigen verkehrslenkenden Ma?nahmen versch?rfen.
Der Kreis der ausgesperrten Diesel-Stinker muss sehr schnell auf alle
Pkw, Lkw und Busse ohne Partikelfilter ausgedehnt werden", so J?rgen
Resch, Bundesgesch?ftsf?hrer der DUH.

"Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts zeigt sich, dass sich
der lange Atem der DUH in Auseinandersetzung um die Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte mehr als gelohnt hat. Die B?rgerInnen an stark
befahrenen Stra?en sind nicht rechtlos, wenn die St?dte und Kommunen
meinen, unt?tig bleiben zu k?nnen", so Resch. Auch erteilte das
Gericht der Argumentation des Freistaates Bayern, die - aus
Gesundheitsgr?nden festgelegten - Feinstaubgrenzwerte seien blo?e
"Vorsorgewerte" und w?rden keine Schutzanspr?che begr?nden, eine
klare Absage.

In einem zweiten Verfahren, das der Kl?ger mit Unterst?tzung der
Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt M?nchen angestrengt hat, wird
das Gericht in n?chster Zeit dar?ber entscheiden, ob der Kl?ger von
der Stadt - unabh?ngig davon, ob und wann die bayerische
Staatsregierung mit Aktionspl?nen eingreift - Beschr?nkungen des
Stra?enverkehrs verlangen kann. Die heute in dem Verfahren ge?u?erten
Hinweise des Gerichts machen klar, dass das Gericht diese Frage in
jedem Fall bejaht. St?dte und Gemeinden m?ssten dann mit
verkehrlichen Ma?nahmen bis hin zu massiven Stra?ensperrungen
versuchen, kurzfristig die Belastungen zu vermindern und k?nnten
nicht l?nger einfach auf die Landesebene und die dort erlassenen
Aktionspl?ne warten.

DUH-Anwalt Remo Klinger: "Der B?rger hat ein Recht auf saubere
Luft. Die St?dte m?ssen unverz?glich gegen die teilweise massiven
Grenzwert?berschreitungen bei Feinstaub vorgehen. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. In welcher Verfahrensart
der B?rger seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann, wird jetzt
durch den Europ?ischen Gerichtshof europaweit gekl?rt. Dies ist aber
letztlich nur noch eine Formalie. Ab heute werden die Kommunen ihre
Anstrengungen zur Einhaltung der Grenzwerte deutlich erh?hen m?ssen."



Pressekontakt:
J?rgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgesch?ftsf?hrer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. B?ro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: ziehm@duh.de

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